Immobilienlexikon Wohnungseigentumsgesetz
 
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Wohnungseigentumsgesetz
Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, ist ein Gesetz, das die Teilung von Grundstücken oder Wohnungen regelt. Dabei kann es sich um Teilung von Eigentum in einzelne Wohnungen oder Gebäuden oder aber auch um die Teilung von Räumen oder Flächen handeln. Außerdem wird im Wohnungseigentumsgesetz das Gemeinschaftseigentum an gemeinsamen Gebäuden oder Grundstücken geregelt. So wird bei mehreren Parteien von Eigentumswohnungen in einem Haus über dieses Gesetz die Verteilung von Nebenkosten oder notwendigen Modernisierungsarbeiten geregelt. Außerdem werden in diesem Gesetz die Gerichtskosten für jede Partei bei etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen verteilt. Seit 01.07.2007 ist ein neues Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Von diesem neuen Gesetz profitieren die Gemeinschaften der Eigentümer, während Verwalter strengere Auflagen erfüllen müssen.

 

 

 

Wohnungseigentumsgesetz
Es stärkt die Gemeinschaft, wenn es darum geht, das einzelne Parteien Kosten nicht zahlen, das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Lieferantenkosten bezahlt werden müssen. Bei Modernisierungen reicht jetzt auch eine Drei-Viertel-Mehrheit um eine Entscheidung zu erzielen. Der Verwalter ist nun auch dazu verpflichtet alle Beschlüsse zu sammeln und dafür eine Beschluss-Sammlung anzulegen. Das hat den Vorteil, dass Eigentümer und Kaufinteressenten alle Beschlüsse einsehen und nachvollziehen können. Weiterhin gilt, dass alle Wohneigentumssachen nun nach der Zivilprozessordnung geregelt werden. Das bedeutet, dass Fristen und mündliche Verhandlungen eingehalten werden müssen. Es kann sogar zu einem Anwaltszwang kommen. Das wiederum bedeutet, dass der Verlierer alle Gerichtskosten zu tragen hat.

 

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