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Wohnungseigentumsgesetz
Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, ist ein Gesetz, das
die Teilung von Grundstücken oder Wohnungen regelt. Dabei
kann es sich um Teilung von Eigentum in einzelne Wohnungen
oder Gebäuden oder aber auch um die Teilung von Räumen oder
Flächen handeln. Außerdem wird im Wohnungseigentumsgesetz
das Gemeinschaftseigentum an gemeinsamen Gebäuden oder
Grundstücken geregelt. So wird bei mehreren Parteien von
Eigentumswohnungen in einem Haus über dieses Gesetz die
Verteilung von Nebenkosten oder notwendigen
Modernisierungsarbeiten geregelt. Außerdem werden in diesem
Gesetz die Gerichtskosten für jede Partei bei etwaigen
gerichtlichen Auseinandersetzungen verteilt. Seit 01.07.2007
ist ein neues Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Von
diesem neuen Gesetz profitieren die Gemeinschaften der
Eigentümer, während Verwalter strengere Auflagen erfüllen
müssen. |
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Wohnungseigentumsgesetz
Es stärkt die Gemeinschaft, wenn es darum geht, das einzelne
Parteien Kosten nicht zahlen, das kann beispielsweise der
Fall sein, wenn Lieferantenkosten bezahlt werden müssen. Bei
Modernisierungen reicht jetzt auch eine
Drei-Viertel-Mehrheit um eine Entscheidung zu erzielen. Der
Verwalter ist nun auch dazu verpflichtet alle Beschlüsse zu
sammeln und dafür eine Beschluss-Sammlung anzulegen. Das hat
den Vorteil, dass Eigentümer und Kaufinteressenten alle
Beschlüsse einsehen und nachvollziehen können. Weiterhin
gilt, dass alle Wohneigentumssachen nun nach der
Zivilprozessordnung geregelt werden. Das bedeutet, dass
Fristen und mündliche Verhandlungen eingehalten werden
müssen. Es kann sogar zu einem Anwaltszwang kommen. Das
wiederum bedeutet, dass der Verlierer alle Gerichtskosten zu
tragen hat.
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