Wohnungseigentümergemeinschaft
 
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Wohnungseigentümergemeinschaft
In der Wohnungseigentümergemeinschaft sind sämtliche juristischen oder natürlichen Personen vertreten, die im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG oder WoEigG) Teil- oder Wohnungseigentum an einer Immobilie besitzen. Die Gründung einer Wohneigentümergemeinschaft kann nicht auf freiwilliger Basis erfolgen, sondern ergibt sich kraft Gesetzes automatisch.

 

 

 

Wohnungseigentümergemeinschaft
Das höchste Organ einer jeden Wohnungseigentümergesellschaft ist die Wohnungseigentümerversammlung, auf der alle (Teil-)Eigentümer mit ihrem Eigentum entsprechenden Stimmverhältnissen vertreten sind. Hauptaufgabe dieser Versammlung ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohneigentums, die in der Regel an eine Hausverwaltung delegiert wird. Einschneidende Änderungen wie z.B. Anbau, Umbau oder Abriss von Gebäudeteilen bedürfen der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

 

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