Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
 
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Wohnungsbindungsgesetz
Das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) orientiert sich in seinen wesentlichen Inhalten an Bestimmungen, die so oder ähnlich auch im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) zu finden sind. Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Regelungen wird das Wohnungsbindungsgesetz noch durch Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften vervollständigt, deren Erlass in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden
kann.

 

 

 

Wohnungsbindungsgesetz
Dem Wohnungsbindungsgesetz unterliegt sämtlicher Wohnraum, der im Bereich der Sozialwohnungen anzusiedeln ist und daher an bestimmte Höchstgrenzen in Bezug auf die Miethöhe gebunden ist. Anspruch auf solchen Wohnraum haben nur Personen, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind, der bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. dem Landratsamt beantragt werden muss. Eigentümer solcher Wohnungen dürfen diese nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vergeben.

 

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