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Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) |
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Wohnungsbindungsgesetz
Das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) orientiert sich in
seinen wesentlichen Inhalten an Bestimmungen, die so oder
ähnlich auch im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) zu finden
sind. Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Regelungen wird
das Wohnungsbindungsgesetz noch durch Ausführungs- und
Verwaltungsvorschriften vervollständigt, deren Erlass in den
einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden
kann. |
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Wohnungsbindungsgesetz
Dem Wohnungsbindungsgesetz unterliegt sämtlicher Wohnraum,
der im Bereich der Sozialwohnungen anzusiedeln ist und daher
an bestimmte Höchstgrenzen in Bezug auf die Miethöhe
gebunden ist. Anspruch auf solchen Wohnraum haben nur
Personen, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind,
der bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw.
dem Landratsamt beantragt werden muss. Eigentümer solcher
Wohnungen dürfen diese nur an Personen mit
Wohnberechtigungsschein vergeben.
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Wohnungsbindungsgesetz |
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