|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Wohnungsbauprämie |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie kann von Arbeitnehmern in Anspruch
genommen werden, die im Jahr über maximal 25.600 Euro
(Verheiratete: 51.200 Euro) zu versteuerndes Einkommen
verfügen und ein förderungsfähiges Bausparkonto führen.
Das Wohnungsbauprämiengesetzt sieht dabei eine Förderung mit
8,8 % der Beiträge vor, die auf einem Bausparkonto
gutgeschrieben werden. Die jährliche Obergrenze liegt
unabhängig davon allerdings bei 512 Euro (Verheiratete:
1.024 Euro). |
|
|
|
|
|
|
|
Wohnungsbauprämie
Bei der Wohnungsbauprämie, kurz WoP, handelt es sich um eine
Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung in Deutschland. In
Deutschland haben alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen
ab dem 16 Lebensjahr, sowie Vollweisen unabhängig von ihrem
Alter einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, sofern sie in
einen Bausparvertrag einzahlen und bestimmte Einkommensgrenzen
nicht überschreiten. Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt bei
8,8 Prozent der folgenden Aufwendungen, sofern diese im
Kalenderjahr mindestens 50 Euro betragen. Pro Kalenderjahr
werden maximal Aufwendungen in Höhe von 512 Euro bei
Einzelpersonen und 1024 Euro bei Ehepaaren bezuschusst.
Damit liegt die
jährliche Höchstprämie bei 45,06 Euro bzw. bei 90,11 Euro. Die
dabei zu berücksichtigen Einkommensgrenze betragen für
Alleinstehende 25.600 Euro und bei einer Zusammenveranlagung für
Verheiratete 51.200 Euro. Dabei ist immer das zu versteuernde
Einkommen des jeweiligen Sparjahres die Basis. Handelt es sich
um Ehegatten, wird das zu versteuernde Einkommen, dass sich bei
einer Zusammenveranlagung ergeben hat, herangezogen. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon W •
Wohnungsbauprämie |
|
|
|