Immobilienlexikon Wohnungsbauprämie
 
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Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie kann von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die im Jahr über maximal 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) zu versteuerndes Einkommen verfügen und ein förderungsfähiges Bausparkonto führen.

Das Wohnungsbauprämiengesetzt sieht dabei eine Förderung mit 8,8 % der Beiträge vor, die auf einem Bausparkonto gutgeschrieben werden. Die jährliche Obergrenze liegt unabhängig davon allerdings bei 512 Euro (Verheiratete: 1.024 Euro).

 

 

 

Wohnungsbauprämie
Bei der Wohnungsbauprämie, kurz WoP, handelt es sich um eine Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung in Deutschland. In Deutschland haben alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab dem 16 Lebensjahr, sowie Vollweisen unabhängig von ihrem Alter einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, sofern sie in einen Bausparvertrag einzahlen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt bei 8,8 Prozent der folgenden Aufwendungen, sofern diese im Kalenderjahr mindestens 50 Euro betragen. Pro Kalenderjahr werden maximal Aufwendungen in Höhe von 512 Euro bei Einzelpersonen und 1024 Euro bei Ehepaaren bezuschusst.

Damit liegt die jährliche Höchstprämie bei 45,06 Euro bzw. bei 90,11 Euro. Die dabei zu berücksichtigen Einkommensgrenze betragen für Alleinstehende 25.600 Euro und bei einer Zusammenveranlagung für Verheiratete 51.200 Euro. Dabei ist immer das zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Sparjahres die Basis. Handelt es sich um Ehegatten, wird das zu versteuernde Einkommen, dass sich bei einer Zusammenveranlagung ergeben hat, herangezogen.

 

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