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Wohnrecht
Das Wohnrecht gibt einem Berechtigten das Recht eine Wohnung
oder ein Gebäude zu nutzen, das nicht sein Eigentum ist.
Dabei besagt das Wohnrecht dem Berechtigten zu die Wohnung
oder das Gebäude selber zu nutzen. Er darf es nicht an
Dritte vermieten. Er ist allerdings befugt seine Familie
oder auch Lebenspartner aufzunehmen. Das Wohnrecht muss im
Grundbuch eingetragen werden. Der Berechtigte darf die Räume
unter Ausschluss des Eigentümers nutzen, es muss aber genau
festgehalten werden um welche Wohnung oder Gebäude es sich
dabei handelt. Alle gemeinschaftlichen Anlagen oder
Einrichtungen darf er mit nutzen. Im Gegenzug hat er
Nebenkosten oder Kosten der Instandhaltungen selber zu
tragen. Vor allem Eltern, die ihren Kindern ihr Eigentum
schon zu Lebzeiten überschreiben, nutzen diese Form des
Wohnrechts. |
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Wohnrecht
Meist handelt es sich dann um Wohnrecht auf Lebenszeit. Die
Eltern sollten in jedem Fall durch Verträge ihre genauen
Vorstellungen in dieses Recht mit einfließen lassen. Auch
wenn es im ersten Moment etwas komisch klingt, so können
dadurch spätere Streitereien vermieden werden. Ein Wohnrecht
bedeutet immer eine Wertminderung des Objektes. Gerade bei
geplanter Beleihung kann dies zu Nachteilen führen. Das
Wohnrecht erlischt, wenn das Objekt zerstört ist oder mit
dem Tod des Berechtigten. Außerdem erlischt es bei einer
etwaigen Zwangsversteigerung. Bei einem befristeten
Wohnrecht erlischt es nach Ablauf der Frist.
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