Immobilienlexikon Wohnrecht
 
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Wohnrecht
Das Wohnrecht gibt einem Berechtigten das Recht eine Wohnung oder ein Gebäude zu nutzen, das nicht sein Eigentum ist. Dabei besagt das Wohnrecht dem Berechtigten zu die Wohnung oder das Gebäude selber zu nutzen. Er darf es nicht an Dritte vermieten. Er ist allerdings befugt seine Familie oder auch Lebenspartner aufzunehmen. Das Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Der Berechtigte darf die Räume unter Ausschluss des Eigentümers nutzen, es muss aber genau festgehalten werden um welche Wohnung oder Gebäude es sich dabei handelt. Alle gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen darf er mit nutzen. Im Gegenzug hat er Nebenkosten oder Kosten der Instandhaltungen selber zu tragen. Vor allem Eltern, die ihren Kindern ihr Eigentum schon zu Lebzeiten überschreiben, nutzen diese Form des Wohnrechts.

 

 

 

Wohnrecht
Meist handelt es sich dann um Wohnrecht auf Lebenszeit. Die Eltern sollten in jedem Fall durch Verträge ihre genauen Vorstellungen in dieses Recht mit einfließen lassen. Auch wenn es im ersten Moment etwas komisch klingt, so können dadurch spätere Streitereien vermieden werden. Ein Wohnrecht bedeutet immer eine Wertminderung des Objektes. Gerade bei geplanter Beleihung kann dies zu Nachteilen führen. Das Wohnrecht erlischt, wenn das Objekt zerstört ist oder mit dem Tod des Berechtigten. Außerdem erlischt es bei einer etwaigen Zwangsversteigerung. Bei einem befristeten Wohnrecht erlischt es nach Ablauf der Frist.

 

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