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Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) |
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Wohnraumförderungsgesetz
Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) soll sozial und/oder
schwächer gestellten Personen bei der Beschaffung von
geeignetem Wohnraum behilflich sein. In der Regel geschieht
dies durch staatliche Förderungen in Form von Zuschüssen,
Übernahme von Bankbürgschaften oder Bereitstellung von
preisgünstigem Bauland. |
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Wohnraumförderungsgesetz
Als förderungswürdig sieht das Wohnraumförderungsgesetz laut
dem § 2 insbesondere den Wohnungsbau, die Modernisierung von
Wohnraum, den
Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum
(Mietwohnungen) oder den Kauf von bestehendem Wohnraum an.
Der § 3 WoFG überstellt die staatliche Förderung von
Wohnraum in den Zuständigkeitsbereich der Länder und
Kommunen und weist diese ausdrücklich auf die Verwendung
geeigneter Förderungsinstrumente hin.
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Wohnraumförderungsgesetz |
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