Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
 
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Wohnraumförderungsgesetz
Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) soll sozial und/oder schwächer gestellten Personen bei der Beschaffung von geeignetem Wohnraum behilflich sein. In der Regel geschieht dies durch staatliche Förderungen in Form von Zuschüssen, Übernahme von Bankbürgschaften oder Bereitstellung von preisgünstigem Bauland.

 

 

 

Wohnraumförderungsgesetz
Als förderungswürdig sieht das Wohnraumförderungsgesetz laut dem § 2 insbesondere den Wohnungsbau, die Modernisierung von Wohnraum, den
Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum (Mietwohnungen) oder den Kauf von bestehendem Wohnraum an. Der § 3 WoFG überstellt die staatliche Förderung von Wohnraum in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen und weist diese ausdrücklich auf die Verwendung geeigneter Förderungsinstrumente hin.

 

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