Immobilienlexikon Wohnnebenkosten
 
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Wohnnebenkosten
Wenn eine Immobilie bewohnt wird, fallen immer Wohnnebenkosten an. Diese kann der Vermieter, so weit dies im Mietvertrag vereinbart ist, auf den Mieter umlegen. Zu den Wohnnebenkosten gehören u. a. Heizkosten, Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Straßen- und Hausreinigung, Gartenpflege und Schornsteinreinigung. Ein Mieter hat dabei nicht viele Möglichkeiten die Wohnnebenkosten zu senken. Er kann sicherlich bei den Heizkosten sparen in dem er etwas weniger heizt oder das Wasser etwas niedriger stellt. Selbstverständig kann auch beim Wasserverbrauch gespart werden. Viel mehr Möglichkeiten hat er aber nicht. Der Eigentümer hat dagegen die Chance Wärmekosten zu sparen in dem er in seine Immobilie eine zusätzliche Wärmedämmung einbaut.

 

 

 

Wohnnebenkosten
Von anderen Wohnnebenkosten, wie die Müllgebühren sind Mieter und Eigentümer gleichermaßen betroffen. Sie müssen die Gebühren der Kommungen akzeptieren und haben keinen finanziellen Spar-Spielraum. Wenn ein Eigentümer eine Immobilie vermietet hat, so ist er dazu verpflichtet jährliche eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. In dieser Abrechnung kann der Mieter nachvollziehen ob seine geleisteten Zahlungen korrekt sind. Es ist ratsam diese Abrechnung von einem Fachmann vornehmen zu lassen damit Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter vermieden werden können. Sollten mehrere Parteien in einem Haus wohnen, so werden die Wohnnebenkosten auf alle Parteien umgerechnet. Dabei wird in der Regel sowohl die Größe der Wohnungen als auch die Anzahl der Bewohner berücksichtigt.

 

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