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Wohnnebenkosten
Wenn eine Immobilie bewohnt wird, fallen immer
Wohnnebenkosten an. Diese kann der Vermieter, so weit dies
im Mietvertrag vereinbart ist, auf den Mieter umlegen. Zu
den Wohnnebenkosten gehören u. a. Heizkosten, Grundsteuer,
Wasser und Abwasser, Straßen- und Hausreinigung,
Gartenpflege und Schornsteinreinigung. Ein Mieter hat dabei
nicht viele Möglichkeiten die Wohnnebenkosten zu senken. Er
kann sicherlich bei den Heizkosten sparen in dem er etwas
weniger heizt oder das Wasser etwas niedriger stellt.
Selbstverständig kann auch beim Wasserverbrauch gespart
werden. Viel mehr Möglichkeiten hat er aber nicht. Der
Eigentümer hat dagegen die Chance Wärmekosten zu sparen in
dem er in seine Immobilie eine zusätzliche Wärmedämmung
einbaut. |
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Wohnnebenkosten
Von anderen Wohnnebenkosten, wie die Müllgebühren sind
Mieter und Eigentümer gleichermaßen betroffen. Sie müssen
die Gebühren der Kommungen akzeptieren und haben keinen
finanziellen Spar-Spielraum. Wenn ein Eigentümer eine
Immobilie vermietet hat, so ist er dazu verpflichtet
jährliche eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. In dieser
Abrechnung kann der Mieter nachvollziehen ob seine
geleisteten Zahlungen korrekt sind. Es ist ratsam diese
Abrechnung von einem Fachmann vornehmen zu lassen damit
Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter vermieden
werden können. Sollten mehrere Parteien in einem Haus
wohnen, so werden die Wohnnebenkosten auf alle Parteien
umgerechnet. Dabei wird in der Regel sowohl die Größe der
Wohnungen als auch die Anzahl der Bewohner berücksichtigt.
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