Immobilienlexikon Wohngeldgesetz
 
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Wohngeldgesetz
Das Wohngeldgesetz (WoGG) der Bundesrepublik Deutschland ist in seiner ersten Fassung bereits am 1. Januar 1971 in Kraft getreten. In insgesamt acht Teilen und sieben Anhängen reguliert das Wohngeldgesetz die finanzielle Unterstützung von Bedürftigen bei der Beschaffung bzw. Nutzung von privatem Wohnraum. Ausschlaggebend für die Bedürftigkeit sind bestimmte Einkommensgrenzen in Abhängigkeit zur Anzahl der versorgenden Personen im Haushalt.

 

 

 

Wohngeldgesetz
Die letzte Änderung des Wohngeldgesetzes datiert vom 1. Januar 2009 und betrifft die Förderungswürdigkeit der Heizkosten, wodurch die Höhe des Wohngeldes im Schnitt von vormals 90 auf nun 142 Euro im Monat gestiegen ist. Heizkosten werden nun mit pauschal berechneten Beträgen nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen gefördert.

 

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