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Wohngeldgesetz
Das Wohngeldgesetz (WoGG) der Bundesrepublik Deutschland ist
in seiner ersten Fassung bereits am 1. Januar 1971 in Kraft
getreten. In insgesamt acht Teilen und sieben Anhängen
reguliert das Wohngeldgesetz die finanzielle Unterstützung
von Bedürftigen bei der Beschaffung bzw. Nutzung von
privatem Wohnraum. Ausschlaggebend für die Bedürftigkeit
sind bestimmte Einkommensgrenzen in Abhängigkeit zur Anzahl
der versorgenden Personen im Haushalt. |
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Wohngeldgesetz
Die letzte Änderung des Wohngeldgesetzes datiert vom 1.
Januar 2009 und betrifft die Förderungswürdigkeit der
Heizkosten, wodurch die Höhe des Wohngeldes im Schnitt von
vormals 90 auf nun 142 Euro im Monat gestiegen ist.
Heizkosten werden nun mit pauschal berechneten Beträgen nach
der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen gefördert.
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