Immobilienlexikon Wohngeld
 
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Wohngeld
Immer mehr einkommensschwache Menschen haben große Probleme ihre täglichen Lebenskosten zu decken. Mittlerweile zählen auch immer mehr berufstätige Menschen dazu. Das liegt zum einen an den immer geringeren Löhnen, aber auch an den steigenden Lebenshaltungskosten. Um solchen Menschen wenigsten bei den Wohnkosten finanziell unter die Arme zu greifen, gibt es das Wohngeld. Diese Unterstützung vom Staat kann sowohl als Anteil zur Miete gerechnet werden, aber Wohngeld wird auch für selbst genutztes Wohneigentum gewährt. Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt sondern immer ab dem Monat in dem der Antrag gestellt wird. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich aus der Anzahl der Familienmitglieder die mit im Haushalt leben, aus dem gesamten Familieneinkommen und aus der Höhe der Miete oder der Belastung bei Eigentum. Der Antragsteller ist verpflichtet alle notwendigen Unterlagen der Wohngeldstelle auszuhändigen.

 

 

 

Wohngeld
Dazu gehören u. a. die Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Schulbescheide bei Kindern ab 16 Jahren, Nachweise über Pflegegeld und Unterhalt oder auch Schwerbehindertenausweise. Empfänger von Transferleistungen, das kann Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe sein, sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bereits in den Transferleistungen eingerechnet sind. Auch Ausländer mit einer aktuellen Aufenthaltserlaubnis haben die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Das Wohngeld wird zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen.

 

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