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Wohngeld
Immer mehr einkommensschwache Menschen haben große Probleme
ihre täglichen Lebenskosten zu decken. Mittlerweile zählen
auch immer mehr berufstätige Menschen dazu. Das liegt zum
einen an den immer geringeren Löhnen, aber auch an den
steigenden Lebenshaltungskosten. Um solchen Menschen
wenigsten bei den Wohnkosten finanziell unter die Arme zu
greifen, gibt es das Wohngeld. Diese Unterstützung vom Staat
kann sowohl als Anteil zur Miete gerechnet werden, aber
Wohngeld wird auch für selbst genutztes Wohneigentum
gewährt. Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt sondern
immer ab dem Monat in dem der Antrag gestellt wird. Die Höhe
des Wohngeldes berechnet sich aus der Anzahl der
Familienmitglieder die mit im Haushalt leben, aus dem
gesamten Familieneinkommen und aus der Höhe der Miete oder
der Belastung bei Eigentum. Der Antragsteller ist
verpflichtet alle notwendigen Unterlagen der Wohngeldstelle
auszuhändigen. |
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Wohngeld
Dazu gehören u. a. die Verdienstbescheinigungen,
Rentenbescheide, Schulbescheide bei Kindern ab 16 Jahren,
Nachweise über Pflegegeld und Unterhalt oder auch
Schwerbehindertenausweise. Empfänger von Transferleistungen,
das kann Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe sein, sind
vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft
bereits in den Transferleistungen eingerechnet sind. Auch
Ausländer mit einer aktuellen Aufenthaltserlaubnis haben die
Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Das Wohngeld wird zur
Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen.
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