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Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung wird in Deutschland für
Hauseigentümer entweder seitens der Bank oder, je nach
Bundesland, vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben.
Damit sichert die Bank sich selbst, vor allem aber den
Hauseigentümer gegen finanzielle Risiken im Schadensfall ab.
Wohngebäudeversicherung wird auch als verbundene
Wohngebäudeversicherung bezeichnet, da sie sich aus fünf
verschiedenen Versicherungen (Feuerversicherung, Sturm- und
Hagelversicherung, Leitungswasserversicherung,
Glasbruchversicherung und Elementarschadenversicherung)
zusammensetzt. |
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Die genannten Versicherungsarten können theoretisch
natürlich auch einzeln abgeschlossen werden, wobei die
finanziellen Vorteile bezüglich der Beitragshöhe bei der
verbundenen Wohngebäudeversicherung beachtet werden sollten. Bei
der Wohngebäudeversicherung bekommt der Versicherungsnehmer z.B.
auch Mietausfälle oder Kosten für Ersatzunterkünfte ersetzt, die
durch einen Schadensfall entstehen können.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Bauart des Gebäudes
und nach der Sturmzone. Häuser, die in Massivbauweise errichtet
wurden sind daher meistens günstiger als etwa Holzhäuser, die
durch Witterungs- oder sonstige Einflüsse leichter zu
beschädigen sind.
Bei der Versicherungssumme handelt es sich um keinen festen
Betrag, sondern einen Wert, der jedes Jahr neu ermittelt wird.
Die Versicherungssumme orientiert sich dabei am sogenannten
“gleitenden Neuwert“, der wiederum auf der Grundlage des
Baukostenindex berechnet wird. Eine sinkende Versicherungssumme
hat bei der Wohngebäudeversicherung selbstverständlich auch
einen niedrigeren Versicherungsbeitrag zur Folge. Die Höhe des
Versicherungsbeitrags orientiert sich jedoch nicht unmittelbar
am Baukostenindex, sondern resultiert aus dem Prämienfaktor, der
seinerseits wiederum mit dem Baukostenindex in Verbindung
gebracht werden kann. |
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