Immobilienlexikon Wohngebäudeversicherung
 
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Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung wird in Deutschland für Hauseigentümer entweder seitens der Bank oder, je nach Bundesland, vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Damit sichert die Bank sich selbst, vor allem aber den Hauseigentümer gegen finanzielle Risiken im Schadensfall ab. Wohngebäudeversicherung wird auch als verbundene Wohngebäudeversicherung bezeichnet, da sie sich aus fünf verschiedenen Versicherungen (Feuerversicherung, Sturm- und Hagelversicherung, Leitungswasserversicherung, Glasbruchversicherung und Elementarschadenversicherung) zusammensetzt.

 

 

 

Die genannten Versicherungsarten können theoretisch natürlich auch einzeln abgeschlossen werden, wobei die finanziellen Vorteile bezüglich der Beitragshöhe bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung beachtet werden sollten. Bei der Wohngebäudeversicherung bekommt der Versicherungsnehmer z.B. auch Mietausfälle oder Kosten für Ersatzunterkünfte ersetzt, die durch einen Schadensfall entstehen können.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Bauart des Gebäudes und nach der Sturmzone. Häuser, die in Massivbauweise errichtet wurden sind daher meistens günstiger als etwa Holzhäuser, die durch Witterungs- oder sonstige Einflüsse leichter zu beschädigen sind.

Bei der Versicherungssumme handelt es sich um keinen festen Betrag, sondern einen Wert, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Die Versicherungssumme orientiert sich dabei am sogenannten “gleitenden Neuwert“, der wiederum auf der Grundlage des Baukostenindex berechnet wird. Eine sinkende Versicherungssumme hat bei der Wohngebäudeversicherung selbstverständlich auch einen niedrigeren Versicherungsbeitrag zur Folge. Die Höhe des Versicherungsbeitrags orientiert sich jedoch nicht unmittelbar am Baukostenindex, sondern resultiert aus dem Prämienfaktor, der seinerseits wiederum mit dem Baukostenindex in Verbindung gebracht werden kann.

 
 

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