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Immobilienlexikon Wohnflächenberechnung |
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Wohnflächenberechnung
Eine Wohnflächenberechnung ist immer eine recht komplizierte
Berechnung und sollte von einem Fachmann vorgenommen werden.
Denn ist die Berechnung der Wohnfläche falsch, so ergeben
sich Fehler bei der Nebenkostenabrechnung oder der
Betriebskostenabrechnung. Denn diese Abrechnungen basieren
in den meisten Fällen auf den Wohnflächen. Die
Wohnflächenverordnung legt daher fest wie die Wohnflächen zu
berechnen sind. Denn auch bei der Mietung ist die genaue
Wohnfläche entscheidend. Denn in den meisten Fällen hängt
von ihr die Höhe des Mietzinses ab. Die Wohnfläche einer
Wohnung umfasst die Grundfläche der Räume die ausschließlich
zur Wohnung gehören. |
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Wohnflächenberechnung
Bei Räumen die eine Dachschräge beinhalten, sind zwei
verschiedene Faktoren zu berechnen. Solche Flächen, die eine
Höhe von mindestens zwei Metern haben, werden vollständig
zur Wohnfläche mit gerechnet. Flächen, die eine Höhe
zwischen einem und zwei Metern haben, sind zur Hälfte zur
Wohnfläche mit anzurechnen. Flächen die weniger als ein
Meter Höhe aufweisen werden gar nicht berücksichtigt. Auch
Balkone oder Terrassen werden teilweise zur Wohnfläche mit
berechnet. Ihr Anteil liegt zwischen einem Viertel und der
Hälfte der tatsächlichen Fläche. Die genaue Zahl richtet
sich beispielsweise nach ihrer Nutzbarkeit aber auch nach
ihrer Lage. Sollte sich nach einer Wohnflächenberechnung
herausstellen, dass die tatsächliche Fläche von der im
Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht, so hat der Mieter
gegebenenfalls die Möglichkeit den Mietzins zu mindern,
falls die Wohnfläche im Mietvertrag höher angegeben ist.
Sollten im Mietvertrag jedoch ein geringerer Wert angegeben
sein, so kann der Vermieter den Mietzins nachträglich nicht
erhöhen.
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