Immobilienlexikon Wohnflächenberechnung
 
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Wohnflächenberechnung
Eine Wohnflächenberechnung ist immer eine recht komplizierte Berechnung und sollte von einem Fachmann vorgenommen werden. Denn ist die Berechnung der Wohnfläche falsch, so ergeben sich Fehler bei der Nebenkostenabrechnung oder der Betriebskostenabrechnung. Denn diese Abrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den Wohnflächen. Die Wohnflächenverordnung legt daher fest wie die Wohnflächen zu berechnen sind. Denn auch bei der Mietung ist die genaue Wohnfläche entscheidend. Denn in den meisten Fällen hängt von ihr die Höhe des Mietzinses ab. Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundfläche der Räume die ausschließlich zur Wohnung gehören.

 

 

 

Wohnflächenberechnung
Bei Räumen die eine Dachschräge beinhalten, sind zwei verschiedene Faktoren zu berechnen. Solche Flächen, die eine Höhe von mindestens zwei Metern haben, werden vollständig zur Wohnfläche mit gerechnet. Flächen, die eine Höhe zwischen einem und zwei Metern haben, sind zur Hälfte zur Wohnfläche mit anzurechnen. Flächen die weniger als ein Meter Höhe aufweisen werden gar nicht berücksichtigt. Auch Balkone oder Terrassen werden teilweise zur Wohnfläche mit berechnet. Ihr Anteil liegt zwischen einem Viertel und der Hälfte der tatsächlichen Fläche. Die genaue Zahl richtet sich beispielsweise nach ihrer Nutzbarkeit aber auch nach ihrer Lage. Sollte sich nach einer Wohnflächenberechnung herausstellen, dass die tatsächliche Fläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht, so hat der Mieter gegebenenfalls die Möglichkeit den Mietzins zu mindern, falls die Wohnfläche im Mietvertrag höher angegeben ist. Sollten im Mietvertrag jedoch ein geringerer Wert angegeben sein, so kann der Vermieter den Mietzins nachträglich nicht erhöhen.

 

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