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Wohnfläche
Zur Wohnfläche gehören alle Grundflächen der Räume die
ausschließlich zur Wohnung gehören. Die Gesamtwohnfläche hat
in vermieteten Wohnungen großen Einfluss auf den Mietzins
und die Nebenkosten. Aber auch bei der Darlehensbewilligung
bildet sie eine wichtige Grundlage. Bei Räumen mit
Dachschrägen gibt es eine besondere Regelung. So dürfen
diese Flächen voll zur Wohnfläche gerechnet werden, wenn sie
eine Mindesthöhe von zwei Metern aufweisen. Sollte ihre Höhe
zwischen ein und zwei Metern liegen, so wird ihre
Grundfläche zur Hälfte mit zur Wohnfläche angerechnet.
Flächen die niedriger als ein Meter hoch sind werden gar
nicht berücksichtigt. Räume die zwar genutzt werden, die
aber nicht direkt zur Wohnung gehören, werden bei der
Wohnfläche auch nicht berücksichtigt. Dazu zählen
beispielsweise Keller- oder Abstellräume, Waschküchen,
Boden- und Trockenräume oder Garagen. |
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Wohnfläche
Auch Geschäftsräume gehören nicht zur Wohnfläche. Denn sie
dienen geschäftlichen Zwecken. Balkone, Dachgärten und
Terrassen werden zu einem Viertel bis zur Hälfte zur
Wohnfläche dazu gerechnet. Der genaue Anteil berechnet sich
nach ihrer Nutzbarkeit und ihrer Lage. Sollte die Wohnfläche
während einer Mietzeit neu berechnet werden, so hat der
Mieter die Möglichkeit die Miete unter bestimmten Umständen
zu kürzen, wenn sich eine Minderung der Wohnfläche ergeben
hat. Der Vermieter wiederum darf den Mietzins nicht erhöhen,
wenn sich herausstellt, dass die Wohnfläche größer ist als
im Mietvertrag angegeben.
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