Immobilienlexikon Wohnfläche
 
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Wohnfläche
Zur Wohnfläche gehören alle Grundflächen der Räume die ausschließlich zur Wohnung gehören. Die Gesamtwohnfläche hat in vermieteten Wohnungen großen Einfluss auf den Mietzins und die Nebenkosten. Aber auch bei der Darlehensbewilligung bildet sie eine wichtige Grundlage. Bei Räumen mit Dachschrägen gibt es eine besondere Regelung. So dürfen diese Flächen voll zur Wohnfläche gerechnet werden, wenn sie eine Mindesthöhe von zwei Metern aufweisen. Sollte ihre Höhe zwischen ein und zwei Metern liegen, so wird ihre Grundfläche zur Hälfte mit zur Wohnfläche angerechnet. Flächen die niedriger als ein Meter hoch sind werden gar nicht berücksichtigt. Räume die zwar genutzt werden, die aber nicht direkt zur Wohnung gehören, werden bei der Wohnfläche auch nicht berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Keller- oder Abstellräume, Waschküchen, Boden- und Trockenräume oder Garagen.

 

 

 

Wohnfläche
Auch Geschäftsräume gehören nicht zur Wohnfläche. Denn sie dienen geschäftlichen Zwecken. Balkone, Dachgärten und Terrassen werden zu einem Viertel bis zur Hälfte zur Wohnfläche dazu gerechnet. Der genaue Anteil berechnet sich nach ihrer Nutzbarkeit und ihrer Lage. Sollte die Wohnfläche während einer Mietzeit neu berechnet werden, so hat der Mieter die Möglichkeit die Miete unter bestimmten Umständen zu kürzen, wenn sich eine Minderung der Wohnfläche ergeben hat. Der Vermieter wiederum darf den Mietzins nicht erhöhen, wenn sich herausstellt, dass die Wohnfläche größer ist als im Mietvertrag angegeben.

 

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