Immobilienlexikon Wohneigentumsförderung
 
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Wohneigentumsförderung
Gerade in Ballungszentren wird Wohnraum immer knapper. Das liegt zum einen daran, dass es immer weniger Großfamilien gibt. Die Haushalte werden immer kleiner und daher werden mehr Wohnungen benötigt. Aber auch bei sanierungsbedürftigen Häuser lohnt sich eine Sanierung oftmals nicht mehr. Das ist vor allem bei Bauten der Nachkriegszeit der Fall. Um diesen Bedarf an Wohnraum aufzugreifen sucht der Staat nach Möglichkeiten der Wohneigentumsförderung. Dabei soll sowohl der Neubau von Wohnungen als auch die Modernisierung von bestehendem Wohnraum gefördert werden. Mittlerweile stehen Überlegungen an ob Versicherte ihren Traum der eigenen Immobilie über die so genannte Riester Rente ermöglichen können. Sollte der Versicherte selber in die Immobilie einziehen, so hätte er die Möglichkeit bis zu 75 % des bestehenden Vertrags für den Erwerb für Wohneigentum zu nutzen.

 

 

 

Wohneigentumsförderung
Auch bei Ablauf oder Fälligkeit der Riester Rente könnten bis zu 75 % der Summe verwendet werden um die Immobilie möglichst schuldenfrei abzuzahlen. Einige Länder bieten zinsgünstige Fördermittel um den Neubau oder den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Dazu gehören auch Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist, dass in der Familie ein Kind lebt oder ein Mensch mit einer Behinderung von mindestens 50 %. Generell gilt, dass alle Länder verschiedene Formen der Wohneigentumsförderung bewilligen. Die Höhe und Art richtet sich dabei nach mehreren Faktoren und sollte von Fall zu Fall direkt bei den Ämtern erfragt werden.

 

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