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Wohneigentumsförderung
Gerade in Ballungszentren wird Wohnraum immer knapper. Das
liegt zum einen daran, dass es immer weniger Großfamilien
gibt. Die Haushalte werden immer kleiner und daher werden
mehr Wohnungen benötigt. Aber auch bei sanierungsbedürftigen
Häuser lohnt sich eine Sanierung oftmals nicht mehr. Das ist
vor allem bei Bauten der Nachkriegszeit der Fall. Um diesen
Bedarf an Wohnraum aufzugreifen sucht der Staat nach
Möglichkeiten der Wohneigentumsförderung. Dabei soll sowohl
der Neubau von Wohnungen als auch die Modernisierung von
bestehendem Wohnraum gefördert werden. Mittlerweile stehen
Überlegungen an ob Versicherte ihren Traum der eigenen
Immobilie über die so genannte Riester Rente ermöglichen
können. Sollte der Versicherte selber in die Immobilie
einziehen, so hätte er die Möglichkeit bis zu 75 % des
bestehenden Vertrags für den Erwerb für Wohneigentum zu
nutzen. |
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Wohneigentumsförderung
Auch bei Ablauf oder Fälligkeit der Riester Rente könnten
bis zu 75 % der Summe verwendet werden um die Immobilie
möglichst schuldenfrei abzuzahlen. Einige Länder bieten
zinsgünstige Fördermittel um den Neubau oder den Erwerb von
Wohneigentum zu ermöglichen. Dazu gehören auch
Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist, dass in der Familie
ein Kind lebt oder ein Mensch mit einer Behinderung von
mindestens 50 %. Generell gilt, dass alle Länder
verschiedene Formen der Wohneigentumsförderung bewilligen.
Die Höhe und Art richtet sich dabei nach mehreren Faktoren
und sollte von Fall zu Fall direkt bei den Ämtern erfragt
werden.
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