Immobilienlexikon Wettbewerbsrecht
 
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Wettbewerbsrecht
Grundlagen für das Wettbewerbsrecht ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Für Makler ist aber auch das Wohnungsvermittlungsgesetz mit seinen öffentlich, rechtlichen Vorschriften relevant. Das Wettbewerbsrecht hat den Zweck Benachteiligungen von Mitbewerbern durch unlautere Handlungen und irreführende Werbung zu schützen. Makler dagegen haben beispielsweise eigene Verbote und Gebote in Wettbewerbsregeln zusammengefasst. Sie binden jedoch nicht die Rechtsprechung. Sie dienen ihr aber als Orientierungshilfe was in der Branche als wettbewerbsschädlich angesehen werden kann und was nicht. Diese Wettbewerbsregeln müssen vom Kartellamt genehmigt und im Register eingetragen werden.

 

 

 

Wettbewerbsrecht
Sollte es im Fall einer Wettbewerbshandlung zu einem Wettbewerbsverfahren kommen, so werden folgende Schritte eingehalten. Zuerst wird der Konkurrent mittels einer Abmahnung aufgefordert weitere Werbung und unzulässige Handlungen zu unterlassen. Damit wird eine kostengünstige und vor allem schnelle Abwicklung der Auseinandersetzung angestrebt. Bei einer Abmahnung sollte mit Hilfe eines Rechtsanwalts eine Frist gesetzt werden. Danach folgt die Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte hat die Verpflichtung die Wettbewerbshandlung zukünftig zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung ist für 30 Jahre gültig. Danach folgt die einstweilige Verfügung. Sie wird in der Regel beim zuständigen Landgericht beantragt. Der Abgemahnte kann Widerspruch einlegen. Danach folgt dann die Hauptsacheverhandlung. Hier können sowohl der Abgemahnte als auch der Abmahner ihre Positionen vor Gericht vertreten. Es entstehen allerdings auch hohe Kosten.

 

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