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Wettbewerbsrecht
Grundlagen für das Wettbewerbsrecht ist das Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb. Für Makler ist aber auch das
Wohnungsvermittlungsgesetz mit seinen öffentlich,
rechtlichen Vorschriften relevant. Das Wettbewerbsrecht hat
den Zweck Benachteiligungen von Mitbewerbern durch unlautere
Handlungen und irreführende Werbung zu schützen. Makler
dagegen haben beispielsweise eigene Verbote und Gebote in
Wettbewerbsregeln zusammengefasst. Sie binden jedoch nicht
die Rechtsprechung. Sie dienen ihr aber als
Orientierungshilfe was in der Branche als
wettbewerbsschädlich angesehen werden kann und was nicht.
Diese Wettbewerbsregeln müssen vom Kartellamt genehmigt und
im Register eingetragen werden. |
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Wettbewerbsrecht
Sollte es im Fall einer Wettbewerbshandlung zu einem
Wettbewerbsverfahren kommen, so werden folgende Schritte
eingehalten. Zuerst wird der Konkurrent mittels einer
Abmahnung aufgefordert weitere Werbung und unzulässige
Handlungen zu unterlassen. Damit wird eine kostengünstige
und vor allem schnelle Abwicklung der Auseinandersetzung
angestrebt. Bei einer Abmahnung sollte mit Hilfe eines
Rechtsanwalts eine Frist gesetzt werden. Danach folgt die
Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte hat die Verpflichtung
die Wettbewerbshandlung zukünftig zu unterlassen. Die
Unterlassungserklärung ist für 30 Jahre gültig. Danach folgt
die einstweilige Verfügung. Sie wird in der Regel beim
zuständigen Landgericht beantragt. Der Abgemahnte kann
Widerspruch einlegen. Danach folgt dann die
Hauptsacheverhandlung. Hier können sowohl der Abgemahnte als
auch der Abmahner ihre Positionen vor Gericht vertreten. Es
entstehen allerdings auch hohe Kosten.
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