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Wertermittlung
Die Wertermittlung dient der Festsetzung des Beleihungswerts
einerseits und des Verkehrswerts andererseits, die jeweils
unterschiedliche Bedeutungen bzw. Funktionen haben. Der
Beleihungswert stellt eine Größe dar, die die maximale
Kredithöhe vorgibt, der Verkehrswert gibt Auskunft darüber,
zu welchem Preis ein Objekt am Markt veräußert werden kann. |
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Wertermittlung
Bei ein und demselben Objekt liegt der Beleihungswert immer
unter dem Verkehrswert, was sich daraus ergibt, dass beim
Beleihungswert ein Sicherheitsabschlag vorgenommen wird. Da
das Objekt im Falle einer Kreditvergabe für einige Jahre als
Sicherheit dienen muss, müssen auch Marktschwankungen
einkalkuliert werden, die zum Zeitpunkt der Kreditgewährung
noch nicht abzusehen sind. Der Verkehrswert hingegen
berücksichtigt ausschließlich die zum jeweiligen Stichtag
relevanten Eigenschaften des Objekts. Damit stellt der
Verkehrswert den Preis dar, der an diesem Stichtag am freien
Markt zu erzielen ist.
Der Beleihungswert von Ein- und Zweifamilienhäusern oder
selbstgenutzten Eigentumswohnungen wird auf Basis des
Sachwerts berechnet. Dabei fließen Bodenwert, Gebäudewert
und Wert der Außenanlagen in die Berechnung mit ein. Bei
Mehrfamilienhäusern und reinen Renditeobjekten erfolgt die
Berechnung des Beleihungswerts nach dem Ertragswert. In
diesem Fall kommt es darauf an, mit welchen Mieteinnahmen
langfristig gerechnet werden kann und wie hoch der
Reinertrag ausfällt.
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