Immobilienlexikon Wertermittlung
 
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Wertermittlung
Die Wertermittlung dient der Festsetzung des Beleihungswerts einerseits und des Verkehrswerts andererseits, die jeweils unterschiedliche Bedeutungen bzw. Funktionen haben. Der Beleihungswert stellt eine Größe dar, die die maximale Kredithöhe vorgibt, der Verkehrswert gibt Auskunft darüber, zu welchem Preis ein Objekt am Markt veräußert werden kann.

 

 

 

Wertermittlung
Bei ein und demselben Objekt liegt der Beleihungswert immer unter dem Verkehrswert, was sich daraus ergibt, dass beim Beleihungswert ein Sicherheitsabschlag vorgenommen wird. Da das Objekt im Falle einer Kreditvergabe für einige Jahre als Sicherheit dienen muss, müssen auch Marktschwankungen einkalkuliert werden, die zum Zeitpunkt der Kreditgewährung noch nicht abzusehen sind. Der Verkehrswert hingegen berücksichtigt ausschließlich die zum jeweiligen Stichtag relevanten Eigenschaften des Objekts. Damit stellt der Verkehrswert den Preis dar, der an diesem Stichtag am freien Markt zu erzielen ist.

Der Beleihungswert von Ein- und Zweifamilienhäusern oder selbstgenutzten Eigentumswohnungen wird auf Basis des Sachwerts berechnet. Dabei fließen Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen in die Berechnung mit ein. Bei Mehrfamilienhäusern und reinen Renditeobjekten erfolgt die Berechnung des Beleihungswerts nach dem Ertragswert. In diesem Fall kommt es darauf an, mit welchen Mieteinnahmen langfristig gerechnet werden kann und wie hoch der Reinertrag ausfällt. 

 

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