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Werkmietwohnung
Die momentane Lage auf dem Arbeitsmarkt macht es oft
notwendig für eine neue Arbeitsstelle in eine andere Stadt
umzuziehen. Da hat man dann neben dem Problem sich in dem
neuen Job einzuarbeiten auch noch im Vorfeld das Problem der
Arbeitssuche. Da bietet es sich geradezu ideal an, dass
viele Arbeitgeber so genannte Werkmietwohnungen zur
Verfügung stellen. Diese Werkmietwohnungen werden dem
Arbeitnehmer für die Zeit des Arbeitsverhältnisses vom
Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Wohnungen werden
also generell nur an Mitarbeiter vermietet. Dabei ist es
unerheblich welche Art von Beschäftigung der Mieter bei dem
Arbeitgeber eingegangen ist. |
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Werkmietwohnung
Auch Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte können von
der Möglichkeit der Werkmietwohnung Gebrauch machen. Gerade
auch Jugendliche, die noch nicht ihren Führerschein haben,
machen von diesem Angebot gerne Gebrauch. So haben sie in
der Regel kürzere Arbeitswege, die sie sonst ohne Auto kaum
bewältigen könnten. Aber auch Auszubildende die im
Schichtdienst arbeiten, wie beispielsweise
Krankenschwestern, nutzen diese Werkmietwohnungen häufig.
Auch sie freuen sich über die üblicherweise kurzen
Arbeitswege bei den unterschiedlichen Arbeitszeiten. Beide
Parteien schließen dabei einen selbständigen Mietvertrag ab.
Das bedeutet, dass der Mietvertrag nicht automatisch mit
Ende des Arbeitsverhältnisses endet, er bedarf einer
separaten Kündigung. Der Vermieter kann aber nach Ablauf des
Arbeitverhältnisses dem Mieter mit einer kürzeren Frist als
üblich kündigen.
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