Immobilienlexikon Werkmietwohnung
 
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Werkmietwohnung
Die momentane Lage auf dem Arbeitsmarkt macht es oft notwendig für eine neue Arbeitsstelle in eine andere Stadt umzuziehen. Da hat man dann neben dem Problem sich in dem neuen Job einzuarbeiten auch noch im Vorfeld das Problem der Arbeitssuche. Da bietet es sich geradezu ideal an, dass viele Arbeitgeber so genannte Werkmietwohnungen zur Verfügung stellen. Diese Werkmietwohnungen werden dem Arbeitnehmer für die Zeit des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Wohnungen werden also generell nur an Mitarbeiter vermietet. Dabei ist es unerheblich welche Art von Beschäftigung der Mieter bei dem Arbeitgeber eingegangen ist.

 

 

 

Werkmietwohnung
Auch Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte können von der Möglichkeit der Werkmietwohnung Gebrauch machen. Gerade auch Jugendliche, die noch nicht ihren Führerschein haben, machen von diesem Angebot gerne Gebrauch. So haben sie in der Regel kürzere Arbeitswege, die sie sonst ohne Auto kaum bewältigen könnten. Aber auch Auszubildende die im Schichtdienst arbeiten, wie beispielsweise Krankenschwestern, nutzen diese Werkmietwohnungen häufig. Auch sie freuen sich über die üblicherweise kurzen Arbeitswege bei den unterschiedlichen Arbeitszeiten. Beide Parteien schließen dabei einen selbständigen Mietvertrag ab. Das bedeutet, dass der Mietvertrag nicht automatisch mit Ende des Arbeitsverhältnisses endet, er bedarf einer separaten Kündigung. Der Vermieter kann aber nach Ablauf des Arbeitverhältnisses dem Mieter mit einer kürzeren Frist als üblich kündigen.

 

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