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Immobilienlexikon Wärmeschutzverordnung |
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Wärmeschutzverordnung
Die Wärmeschutzverordnung, kurz WärmeschutzV, hat zum Ziel
den Energieverbrauch durch bauliche Maßnahmen zu reduzieren.
Seit 2002 wurde sie durch die Energieeinsparverordnung, kurz
EnEV, ersetzt. Sie vereint die Wärmeschutzverordnung und die
Heizungsanlagenverordnung. Sie schreibt Bauherren
bautechnische Standardanforderungen zum effizienten
Energieverbrauch des Gebäudes vor. Die Verordnung gilt für
Wohngebäude und Bürogebäude, aber auch für gewisse
Betriebsgebäude. Betriebsgebäude die lange offen stehen
müssen oder in der Tiere gehalten werden, bzw. Pflanzen
gezüchtet werden, zählen nicht dazu. Aber auch Ferienhäuser
fallen nicht generell unter die Verordnung. Und zwar dann
nicht, wenn sie nicht regelmäßig geheizt und genutzt werden.
Die Verordnung unterscheidet zwischen Neubauten und
bestehenden Gebäuden. |
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Wärmeschutzverordnung
Dabei werden Wärmeverluste durch die Außenbauteile und
Lüftung und Wärmegewinne durch die Sonne und elektrische
Geräte in einer Energiebilanz erfasst. Dadurch entsteht eine
Abschätzung des Energieverbrauchs des Gebäudes. Es soll
nachgewiesen werden, dass das Gebäude nicht zu viel
Heizwärme benötigt. Ziel der Verordnung ist die Verminderung
des Heizenergiebedarfs. Das kann für den Eigentümer der
Immobilie bedeuten, dass er gegebenenfalls sein Dachgeschoss
dämmen muss. Außerdem sollen Nachtspeicherheizungen, die
älter als 30 Jahre sind, langfristig außer Betrieb genommen
werden. Auch Warmwasserrohe und Armaturen, die frei liegen,
müssen gedämmt werden. Außerdem müssen alle Heizungen mit
Thermostaten zur raumweiten Wärmeregulierung ausgestattet
sein.
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