Immobilienlexikon Wärmeschutzverordnung
 
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Wärmeschutzverordnung
Die Wärmeschutzverordnung, kurz WärmeschutzV, hat zum Ziel den Energieverbrauch durch bauliche Maßnahmen zu reduzieren. Seit 2002 wurde sie durch die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, ersetzt. Sie vereint die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Sie schreibt Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch des Gebäudes vor. Die Verordnung gilt für Wohngebäude und Bürogebäude, aber auch für gewisse Betriebsgebäude. Betriebsgebäude die lange offen stehen müssen oder in der Tiere gehalten werden, bzw. Pflanzen gezüchtet werden, zählen nicht dazu. Aber auch Ferienhäuser fallen nicht generell unter die Verordnung. Und zwar dann nicht, wenn sie nicht regelmäßig geheizt und genutzt werden. Die Verordnung unterscheidet zwischen Neubauten und bestehenden Gebäuden.

 

 

 

Wärmeschutzverordnung
Dabei werden Wärmeverluste durch die Außenbauteile und Lüftung und Wärmegewinne durch die Sonne und elektrische Geräte in einer Energiebilanz erfasst. Dadurch entsteht eine Abschätzung des Energieverbrauchs des Gebäudes. Es soll nachgewiesen werden, dass das Gebäude nicht zu viel Heizwärme benötigt. Ziel der Verordnung ist die Verminderung des Heizenergiebedarfs. Das kann für den Eigentümer der Immobilie bedeuten, dass er gegebenenfalls sein Dachgeschoss dämmen muss. Außerdem sollen Nachtspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, langfristig außer Betrieb genommen werden. Auch Warmwasserrohe und Armaturen, die frei liegen, müssen gedämmt werden. Außerdem müssen alle Heizungen mit Thermostaten zur raumweiten Wärmeregulierung ausgestattet sein.

 

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