Immobilienlexikon Vorschaltdarlehen
 
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Vorschaltdarlehen
Ein Darlehen mit kurz- oder mittelfristiger Fälligkeit, das außerdem noch mit einem Umschuldanspruch versehen ist, wird als Vorschaltdarlehen bezeichnet. Diese Bezeichnung leitet sich aus der Tatsache ab, dass das Vorschaltdarlehen jederzeit in einen langfristigen Kredit umgewandelt werden kann, das ursprüngliche Darlehen also vorgeschaltet wurde. Für das umgewandelte Darlehen gelten dann andere Zinskonditionen, die sich an den Gegebenheiten auf dem aktuellen Finanzmarkts orientieren.

 

 

 

 

 
 

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