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Immobilienlexikon Vorfälligkeitsentschädigung |
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Vorfälligkeitsentschädigung
Sobald ein Kredit mit fester Zinsbindung vor dem Ablaufdatum
vollständig getilgt wird, ist die Bank dazu berechtigt,
dafür eine Entschädigung für den Zinsausfall zu erheben.
Diese Entschädigung wird Vorfälligkeitsentschädigung oder
auch Vorfälligkeitsentgelt genannt. Die Höhe der
Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich aus dem Zinsschaden
und einer Bearbeitungsgebühr, deren Höhe je nach Bank
variieren kann. Andererseits werden von diesem Betrag
eingesparte Verwaltungskosten und das wegfallende Risiko für
die Bank abgezogen, so dass es letztlich zwei Möglichkeiten
zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt: |
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Aktiv-Aktiv-Vergleich: Die Bank holt sich die durch die
vorzeitige Ablösung entstandene Gewinnminderung vom Kunden
wieder. Sofern das Ersatzdarlehen, das die Bank an einen
anderen Darlehensnehmer vergeben hat, weniger Zinsen
einbringt, so muss der ursprüngliche Kunde der Bank die
Differenz erstatten.
Aktiv-Passiv-Vergleich: Der Bankkunde muss für die
Ratenzahlungen aufkommen, die der Bank entstanden sind. Die
Bank wiederum ist dazu verpflichtet, sich die Raten in
geeigneter Form am freien Kapitalmarkt zu beschaffen, z.B.
als Pfandbriefe oder Ähnliches.
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Vorfälligkeitsentschädigung |
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