Immobilienlexikon Vorfälligkeitsentschädigung
 
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Vorfälligkeitsentschädigung
Sobald ein Kredit mit fester Zinsbindung vor dem Ablaufdatum vollständig getilgt wird, ist die Bank dazu berechtigt, dafür eine Entschädigung für den Zinsausfall zu erheben. Diese Entschädigung wird Vorfälligkeitsentschädigung oder auch Vorfälligkeitsentgelt genannt. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich aus dem Zinsschaden und einer Bearbeitungsgebühr, deren Höhe je nach Bank variieren kann. Andererseits werden von diesem Betrag eingesparte Verwaltungskosten und das wegfallende Risiko für die Bank abgezogen, so dass es letztlich zwei Möglichkeiten zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt:

 

 

 

Aktiv-Aktiv-Vergleich: Die Bank holt sich die durch die vorzeitige Ablösung entstandene Gewinnminderung vom Kunden wieder. Sofern das Ersatzdarlehen, das die Bank an einen anderen Darlehensnehmer vergeben hat, weniger Zinsen einbringt, so muss der ursprüngliche Kunde der Bank die Differenz erstatten.

Aktiv-Passiv-Vergleich: Der Bankkunde muss für die Ratenzahlungen aufkommen, die der Bank entstanden sind. Die Bank wiederum ist dazu verpflichtet, sich die Raten in geeigneter Form am freien Kapitalmarkt zu beschaffen, z.B. als Pfandbriefe oder Ähnliches.

 
 

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