Immobilienlexikon Vollstreckungsunterwerfung
 
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Vollstreckungsunterwerfung
Die Bank bedient sich bei einem Kreditgeschäft in der Regel einer Klausel, die Vollstreckungsunterwerfung genannt wird. Damit hat die Bank das Recht, das finanzierte Objekt per Zwangsversteigerung zu veräußern, falls der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Die Vollstreckungsunterwerfung bleibt auch dann bestehen bzw. gilt auch für den neuen Eigentümer, wenn das Objekt noch vor Ende der vollständigen Tilgung verkauft wird und dieser auch die Restschuld übernimmt.

 

 

 

 

 
 

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