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Vermögenswirksame Leistungen
Mit den vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VWL) hat der
Gesetzgeber eine zusätzliche Möglichkeit der
Vermögungsbildung für Arbeitnehmer geschaffen. Der
Arbeitgeber kann diese entweder freiwillig gewähren oder
durch einen entsprechenden Tarifvertrag dazu verpflichtet
werden. Die vermögenswirksamen Leistungen sind auf 480 Euro
pro Jahr bzw. 40 Euro pro Monat begrenzt.
Der Arbeitnehmer darf die vermögenswirksamen Leistungen aber
nur für bestimmte Sparformen verwenden, die vom Gesetzgeber
vorgegeben sind. In aller Regel handelt es sich dabei um
langfristige Anlageformen, z.B. Bausparen, Aktienfonds oder
Lebensversicherungen. Je nach Höhe des Einkommens kann für
den Arbeitsnehmer zusätzlich noch ein Anspruch auf
Wohnungsbauprämie bzw. Arbeitnehmersparzulage bestehen. |
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