Vermögenswirksame Leistungen
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Vermögenswirksame Leistungen
Mit den vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VWL) hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Möglichkeit der Vermögungsbildung für Arbeitnehmer geschaffen. Der Arbeitgeber kann diese entweder freiwillig gewähren oder durch einen entsprechenden Tarifvertrag dazu verpflichtet werden. Die vermögenswirksamen Leistungen sind auf 480 Euro pro Jahr bzw. 40 Euro pro Monat begrenzt.

Der Arbeitnehmer darf die vermögenswirksamen Leistungen aber nur für bestimmte Sparformen verwenden, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. In aller Regel handelt es sich dabei um langfristige Anlageformen, z.B. Bausparen, Aktienfonds oder Lebensversicherungen. Je nach Höhe des Einkommens kann für den Arbeitsnehmer zusätzlich noch ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie bzw. Arbeitnehmersparzulage bestehen.

 

 

 

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon V  •  Vermögenswirksame Leistungen