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Immobilienlexikon Vermieterwechsel |
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Vermieterwechsel
Viele Mieter fühlen sich jahrelang wohl in ihrer Wohnung
oder ihrem Haus und machen sich keine Sorgen darüber diese
vielleicht einmal verlassen zu müssen. Spätestens aber wenn
der Vermieter die Immobilie verkauft haben viele Mieter
Angst, dass der neue Vermieter ihnen kündigen könnte. Dem
ist aber glücklicherweise nicht so. Der neue Besitzer muss
sich grundsätzlich an die alten Verträge halten. Er tritt an
die Stelle des bisherigen Eigentümers und übernimmt
gewissermaßen alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem
Mietverhältnis ergeben. Sowohl schriftliche als auch
mündliche Mietverträge haben weiterhin Gültigkeit und auch
die Höhe der Miete kann nicht beliebig erhöht werden. Der
neue Vermieter hat sich an die üblichen gesetzlichen
Vorgaben zu halten. Außerdem gilt für den Mieter weiter der
übliche gesetzlich und vertraglich vereinbarte
Kündigungsschutz. |
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Vermieterwechsel
Entscheidender ist die Frage ab wann die Miete auf das Konto
des neuen Besitzers gezahlt werden muss. Ausschlaggebend
hierbei ist die Eintragung ins Grundbuch. So lange diese
Eintragung nicht erfolgt ist, muss der Mieter seine Miete an
den alten Vermieter zahlen. Auch Nebenkosten sind erst ab
dieser Eintragung mit dem neuen Besitzer zu verrechnen. Alle
Nebenkosten die vorher angefallen sind, also sowohl
Nachzahlungen als auch Rückzahlungen, sind mit dem früheren
Vermieter zu verrechnen. Bei der Kaution kann der Mieter
jedoch Nachteile haben. Zieht er aus, bekommt er diese nicht
automatisch von seinem neuen Vermieter zurück bezahlt. Der
neue Eigentümer muss sie nur dann zurückzahlen, wenn er die
Mietsicherheit tatsächlich von seinem Vorgänger erhalten
hat.
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