Immobilienlexikon Vermieterwechsel
 
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Vermieterwechsel
Viele Mieter fühlen sich jahrelang wohl in ihrer Wohnung oder ihrem Haus und machen sich keine Sorgen darüber diese vielleicht einmal verlassen zu müssen. Spätestens aber wenn der Vermieter die Immobilie verkauft haben viele Mieter Angst, dass der neue Vermieter ihnen kündigen könnte. Dem ist aber glücklicherweise nicht so. Der neue Besitzer muss sich grundsätzlich an die alten Verträge halten. Er tritt an die Stelle des bisherigen Eigentümers und übernimmt gewissermaßen alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Sowohl schriftliche als auch mündliche Mietverträge haben weiterhin Gültigkeit und auch die Höhe der Miete kann nicht beliebig erhöht werden. Der neue Vermieter hat sich an die üblichen gesetzlichen Vorgaben zu halten. Außerdem gilt für den Mieter weiter der übliche gesetzlich und vertraglich vereinbarte Kündigungsschutz.

 

 

 

Vermieterwechsel
Entscheidender ist die Frage ab wann die Miete auf das Konto des neuen Besitzers gezahlt werden muss. Ausschlaggebend hierbei ist die Eintragung ins Grundbuch. So lange diese Eintragung nicht erfolgt ist, muss der Mieter seine Miete an den alten Vermieter zahlen. Auch Nebenkosten sind erst ab dieser Eintragung mit dem neuen Besitzer zu verrechnen. Alle Nebenkosten die vorher angefallen sind, also sowohl Nachzahlungen als auch Rückzahlungen, sind mit dem früheren Vermieter zu verrechnen. Bei der Kaution kann der Mieter jedoch Nachteile haben. Zieht er aus, bekommt er diese nicht automatisch von seinem neuen Vermieter zurück bezahlt. Der neue Eigentümer muss sie nur dann zurückzahlen, wenn er die Mietsicherheit tatsächlich von seinem Vorgänger erhalten hat.

 

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