Immobilienlexikon Vermieterpfandrecht
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Vermieterpfandrecht
Jeder Vermieter kennt sicher die Sorge darüber ob sein Mieter pünktlich seinen Zahlungen nachkommt. Die Problematik tritt mittlerweile leider immer häufiger auf. Eine Sicherung dafür gibt das Vermieterpfandrecht. Es kann für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis eines Wohnraumes geltend gemacht werden. Ist das Mietverhältnis also beendet und der Mieter befindet sich im Zahlungsrückstand, so kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter sein Eigentum nicht aus der Wohnung schafft. Sollte der Mieter innerhalb von zwei Monaten seine Zahlungsrückstände nicht begleichen, hat der Vermieter die Möglichkeit diese zurück behaltenen Gegenstände zu versteigern. Die Schwierigkeit bei diesem Vermieterpfandrecht liegt jedoch in der Tatsache, dass nicht alle Dinge unter dem Pfandrecht fallen.

 

 

 

Vermieterpfandrecht
Zum Schutz des Mieters müssen ihm Dinge, die ihm einen Mindeststandard ermöglichen, erhalten bleiben. Das heißt, dass Gegenstände, die der Führung eines einfachen Haushalts dienen nicht unter das Pfandrecht fallen. Durch den ständig wachsenden Lebensstandard fallen mittlerweile immer mehr Dinge unter diese Regelung, so dass es für den Vermieter schwer ist, überhaupt noch Gegenstände zur Pfändung zu finden. Hinzu kommt, dass das Pfandrecht nur dann ausgeübt werden kann, wenn sich die Sachen noch auf dem Grundstück des Vermieters befinden. Sobald der Vermieter aber dem Mieter gegenüber seine Forderung mitgeteilt hat, darf dieser die Gegenstände, die dem Pfandrecht unterliegen, nicht mehr entfernen.

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon V  •  Vermieterpfandrecht