|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Vermieterpfandrecht |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Vermieterpfandrecht
Jeder Vermieter kennt sicher die Sorge darüber ob sein
Mieter pünktlich seinen Zahlungen nachkommt. Die Problematik
tritt mittlerweile leider immer häufiger auf. Eine Sicherung
dafür gibt das Vermieterpfandrecht. Es kann für alle
Ansprüche aus dem Mietverhältnis eines Wohnraumes geltend
gemacht werden. Ist das Mietverhältnis also beendet und der
Mieter befindet sich im Zahlungsrückstand, so kann der
Vermieter verlangen, dass der Mieter sein Eigentum nicht aus
der Wohnung schafft. Sollte der Mieter innerhalb von zwei
Monaten seine Zahlungsrückstände nicht begleichen, hat der
Vermieter die Möglichkeit diese zurück behaltenen
Gegenstände zu versteigern. Die Schwierigkeit bei diesem
Vermieterpfandrecht liegt jedoch in der Tatsache, dass nicht
alle Dinge unter dem Pfandrecht fallen. |
|
|
|
|
|
|
|
Vermieterpfandrecht
Zum Schutz des Mieters müssen ihm Dinge, die ihm einen
Mindeststandard ermöglichen, erhalten bleiben. Das heißt,
dass Gegenstände, die der Führung eines einfachen Haushalts
dienen nicht unter das Pfandrecht fallen. Durch den ständig
wachsenden Lebensstandard fallen mittlerweile immer mehr
Dinge unter diese Regelung, so dass es für den Vermieter
schwer ist, überhaupt noch Gegenstände zur Pfändung zu
finden. Hinzu kommt, dass das Pfandrecht nur dann ausgeübt
werden kann, wenn sich die Sachen noch auf dem Grundstück
des Vermieters befinden. Sobald der Vermieter aber dem
Mieter gegenüber seine Forderung mitgeteilt hat, darf dieser
die Gegenstände, die dem Pfandrecht unterliegen, nicht mehr
entfernen.
|
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon V •
Vermieterpfandrecht |
|
|
|