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Immobilienlexikon Verkehrswert |
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Verkehrswert
Die Definition des Begriffs Verkehrswert ist im
Baugesetzbuch (BauGB) unter § 194 zu finden. Dort ist zu
lesen, dass der Verkehrswert eines Grundstücks oder Gebäudes
keine feste Größe ist, sondern sich theoretisch täglich
ändern kann. Der Verkehrswert ist demnach abhängig davon,
welcher Verkaufspreis sich für das Grundstück oder Gebäude
unter Berücksichtigung der marktüblichen Gesetze erzielen
ließe. Hierbei spielen insbesondere die Lage, der
Erschließungsgrad und das Wegerecht eine entscheidende
Rolle. |
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Verkehrswert
Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung des
Verkehrswerts hingegen persönliche Gegebenheiten des
Eigentümers und sonstige Verhältnisse, die von der Norm
eines Grundstücksgeschäfts abweichen. Sofern es sich um ein
gebautes Grundstück handelt, fließen in den Verkehrswert
auch das Gebäude und eventuell vorhandene Außenanlagen mit
ein. Die Ermittlung dieses Verkehrswerts erfolgt auf der
Grundlage des Wertverfahrens nach dem Sachwert oder, bei
bewirtschafteter Nutzung, nach dem Ertragswert.
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