Immobilienlexikon Verkehrswert
 
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Verkehrswert
Die Definition des Begriffs Verkehrswert ist im Baugesetzbuch (BauGB) unter § 194 zu finden. Dort ist zu lesen, dass der Verkehrswert eines Grundstücks oder Gebäudes keine feste Größe ist, sondern sich theoretisch täglich ändern kann. Der Verkehrswert ist demnach abhängig davon, welcher Verkaufspreis sich für das Grundstück oder Gebäude unter Berücksichtigung der marktüblichen Gesetze erzielen ließe. Hierbei spielen insbesondere die Lage, der Erschließungsgrad und das Wegerecht eine entscheidende Rolle.

 

 

 

Verkehrswert
Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung des Verkehrswerts hingegen persönliche Gegebenheiten des Eigentümers und sonstige Verhältnisse, die von der Norm eines Grundstücksgeschäfts abweichen. Sofern es sich um ein gebautes Grundstück handelt, fließen in den Verkehrswert auch das Gebäude und eventuell vorhandene Außenanlagen mit ein. Die Ermittlung dieses Verkehrswerts erfolgt auf der Grundlage des Wertverfahrens nach dem Sachwert oder, bei bewirtschafteter Nutzung, nach dem Ertragswert.

 

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