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Immobilienlexikon Verjüngungsprinzip |
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Verjüngungsprinzip
Wie lange die Nutzungsdauer einer Immobilie ist, ist eine
feststehende Größe. Bei Wohnhäusern liegt sie zwischen 80
und 100 Jahren. Bei Gebäuden, die für gewerbliche Zwecke
genutzt werden liegt sie weit niedriger. Bei Lager- und
Produktionshallen bei ca. 55 Jahren und bei Ladenlokalen
oder Geschäftshäusern zwischen 60 und 80 Jahren. Sie kann
jedoch durch Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen
verlängert werden. Diese Modernisierungen können sowohl an
den Fenstern und den sanitären Einrichtungen erfolgen. Aber
auch Neuerungen im Heizungsbereich gehören dazu. Bei dem
Verjüngungsprinzip hängt man aber nicht die Verlängerung an
die feststehende Zeit heran. |
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Verjüngungsprinzip
In dem Fall würde man von einem Verlängerungsprinzip
sprechen. Sondern man zieht fiktiv das Baujahr Richtung
Bewertungsstichtag. Dadurch bleibt die gesamte Nutzungsdauer
erhalten, die restliche Nutzungsdauer verlängert sich aber.
Bei Gutachten über Immobilien wird oft vom
Verjüngungsprinzip gesprochen. Ein Sachverständiger, der den
Zustand des Objektes beurteilt, gibt in der Regel auch eine
Bewertung des Gesamtzustandes der Immobilie und damit der
Restnutzungsdauer an. Für einen Interessenten ist diese
Beurteilung von großer Bedeutung, denn nur so kann er auch
den Wert verschiedener Objekte untereinander vergleichen.
Durch das Verjüngungsprinzip ist es ihm nun möglich die
Restnutzungsdauer mit der Größe, der Lage und dem Preis zu
beurteilen und eine für ihn optimale Wahl zu treffen.
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Verjüngungsprinzip |
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