Immobilienlexikon Verjüngungsprinzip
 
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Verjüngungsprinzip
Wie lange die Nutzungsdauer einer Immobilie ist, ist eine feststehende Größe. Bei Wohnhäusern liegt sie zwischen 80 und 100 Jahren. Bei Gebäuden, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden liegt sie weit niedriger. Bei Lager- und Produktionshallen bei ca. 55 Jahren und bei Ladenlokalen oder Geschäftshäusern zwischen 60 und 80 Jahren. Sie kann jedoch durch Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen verlängert werden. Diese Modernisierungen können sowohl an den Fenstern und den sanitären Einrichtungen erfolgen. Aber auch Neuerungen im Heizungsbereich gehören dazu. Bei dem Verjüngungsprinzip hängt man aber nicht die Verlängerung an die feststehende Zeit heran.

 

 

 

Verjüngungsprinzip
In dem Fall würde man von einem Verlängerungsprinzip sprechen. Sondern man zieht fiktiv das Baujahr Richtung Bewertungsstichtag. Dadurch bleibt die gesamte Nutzungsdauer erhalten, die restliche Nutzungsdauer verlängert sich aber. Bei Gutachten über Immobilien wird oft vom Verjüngungsprinzip gesprochen. Ein Sachverständiger, der den Zustand des Objektes beurteilt, gibt in der Regel auch eine Bewertung des Gesamtzustandes der Immobilie und damit der Restnutzungsdauer an. Für einen Interessenten ist diese Beurteilung von großer Bedeutung, denn nur so kann er auch den Wert verschiedener Objekte untereinander vergleichen. Durch das Verjüngungsprinzip ist es ihm nun möglich die Restnutzungsdauer mit der Größe, der Lage und dem Preis zu beurteilen und eine für ihn optimale Wahl zu treffen.

 

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