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Immobilienlexikon Verfügungssperre |
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Verfügungssperre
Eine Verfügungssperre stellt immer ein Problem für den
Inhaber einer Immobilie dar. Zwar kann er auf der einen
Seite seine Immobilie frei veräußern und gegebenenfalls auch
Änderungen durchführen. Andererseits ist dies von einer
Genehmigung abhängig. Obwohl es sich also um sein Eigentum
handelt, kann er nicht selber bestimmen was damit passieren
darf. Solche Verfügungssperren werden in der Regel
eingesetzt bei städtebaulichen Sanierungs- und
Entwicklungs-maßnahmen. |
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Verfügungssperre
Aber auch bei Neugestaltungen durch Bebauungsplänen oder bei
Enteignungen kann die Verfügungssperre erteilt werden. Aber
auch bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten kann
eine Verfügungssperre sinnvoll sein. Hier ist es auf jeden
Fall ratsam einen Vertrag aufzusetzen, den beide Parteien
unterschreiben. Auch, wenn es im Moment der Übertragung
etwas komisch wirken kann, so ist es auf lange Sicht gesehen
für den ursprünglichen Besitzer ein beruhigendes Gefühl zu
wissen, dass die Immobilie in gewissen Situationen wieder in
seinen Besitz übergeht, bzw. der neue Inhaber nicht
berechtigt ist, alles was die Immobilie betrifft damit zu
tun. Genau diese Punkte sollten im Vertrag geklärt werden.
Beispielsweise könnte es dem neuen Besitzer nicht erlaubt
sein die Immobilie an Dritte zu verkaufen ohne Zustimmung
des Übertragsgebers. Auch eine Belastung der Immobilie mit
Grundpfandrechten kann ohne Zustimmung des Übertragsgebers
unterbunden werden. Vor der Übertragung sollten diese und
ähnliche Punkte durchdacht werden.
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