Immobilienlexikon Verfügungssperre
 
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Verfügungssperre
Eine Verfügungssperre stellt immer ein Problem für den Inhaber einer Immobilie dar. Zwar kann er auf der einen Seite seine Immobilie frei veräußern und gegebenenfalls auch Änderungen durchführen. Andererseits ist dies von einer Genehmigung abhängig. Obwohl es sich also um sein Eigentum handelt, kann er nicht selber bestimmen was damit passieren darf. Solche Verfügungssperren werden in der Regel eingesetzt bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungs-maßnahmen.

 

 

 

Verfügungssperre
Aber auch bei Neugestaltungen durch Bebauungsplänen oder bei Enteignungen kann die Verfügungssperre erteilt werden. Aber auch bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten kann eine Verfügungssperre sinnvoll sein. Hier ist es auf jeden Fall ratsam einen Vertrag aufzusetzen, den beide Parteien unterschreiben. Auch, wenn es im Moment der Übertragung etwas komisch wirken kann, so ist es auf lange Sicht gesehen für den ursprünglichen Besitzer ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass die Immobilie in gewissen Situationen wieder in seinen Besitz übergeht, bzw. der neue Inhaber nicht berechtigt ist, alles was die Immobilie betrifft damit zu tun. Genau diese Punkte sollten im Vertrag geklärt werden. Beispielsweise könnte es dem neuen Besitzer nicht erlaubt sein die Immobilie an Dritte zu verkaufen ohne Zustimmung des Übertragsgebers. Auch eine Belastung der Immobilie mit Grundpfandrechten kann ohne Zustimmung des Übertragsgebers unterbunden werden. Vor der Übertragung sollten diese und ähnliche Punkte durchdacht werden.

 

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