Immobilienlexikon Verbraucherkreditgesetz
 
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Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetz wurde zum 31. Dezember 2001 aufgehoben. Es sollte in erster Linie den Verbraucherschutz sicherstellen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung im Kreditgewerbe. Es wird seit 2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ersetzt. Im BGB ist seitdem das Recht der Verbraucherdarlehensverträge geregelt. Die Einführung des Verbraucherkreditgesetzes im Jahr 1990 war durch die wachsende Zahl der Verbraucherkreditverträge notwendig geworden. Es regelte die Verträge im modernen Rechtsverkehr. Die Regelung der Verträge nach dem alten Bürgerlichen Gesetzbuch war zu unflexibel geworden. Durch eine immer größer werdende Zahl der so genannten Schrottimmobilien wurde aber schon bald eine Änderung dieses Gesetzes unabdingbar.

 

 

 

Verbraucherkreditgesetz
Daher ist seit 1. Januar 2002 das Schuldrechtsmodernisierungsrecht, kurz SMG, in Kraft getreten. Dieses Gesetz berücksichtigt die Änderungen zur Modernisierung des Schuldrechts. Es wurde einerseits notwendig zur Umsetzung von EG-Richtlinien. Es bezweckt damit die Gewährleistung eines einheitlichen Mindestniveaus für den Verbraucher in den einzelnen Mitgliedstaaten. Außerdem integriert es zahlreiche zivilrechtliche Nebengesetze in das BGB. Hierzu gehört auch das Verbraucherkreditgesetz. Aber auch das Teilzeitwohnrechtegesetz oder das Haustürwiderrufsgesetz gehören dazu. Durch die Neuregelungen wurden nun auch die umzusetzenden EG-Richtlinien in das BGB integriert. Dabei entstehen sicher für den einen oder anderen Verbraucher sowohl Nachteile als auch Vorteile. Generell hat der deutsche Gesetzgeber das Schuldrecht einer starken Novellierung unterzogen.

 

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