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Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetz wurde zum 31. Dezember 2001
aufgehoben. Es sollte in erster Linie den Verbraucherschutz
sicherstellen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung im
Kreditgewerbe. Es wird seit 2002 durch das
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ersetzt. Im BGB ist
seitdem das Recht der Verbraucherdarlehensverträge geregelt.
Die Einführung des Verbraucherkreditgesetzes im Jahr 1990
war durch die wachsende Zahl der Verbraucherkreditverträge
notwendig geworden. Es regelte die Verträge im modernen
Rechtsverkehr. Die Regelung der Verträge nach dem alten
Bürgerlichen Gesetzbuch war zu unflexibel geworden. Durch
eine immer größer werdende Zahl der so genannten
Schrottimmobilien wurde aber schon bald eine Änderung dieses
Gesetzes unabdingbar. |
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Verbraucherkreditgesetz
Daher ist seit 1. Januar 2002 das
Schuldrechtsmodernisierungsrecht, kurz SMG, in Kraft
getreten. Dieses Gesetz berücksichtigt die Änderungen zur
Modernisierung des Schuldrechts. Es wurde einerseits
notwendig zur Umsetzung von EG-Richtlinien. Es bezweckt
damit die Gewährleistung eines einheitlichen Mindestniveaus
für den Verbraucher in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Außerdem integriert es zahlreiche zivilrechtliche
Nebengesetze in das BGB. Hierzu gehört auch das
Verbraucherkreditgesetz. Aber auch das
Teilzeitwohnrechtegesetz oder das Haustürwiderrufsgesetz
gehören dazu. Durch die Neuregelungen wurden nun auch die
umzusetzenden EG-Richtlinien in das BGB integriert. Dabei
entstehen sicher für den einen oder anderen Verbraucher
sowohl Nachteile als auch Vorteile. Generell hat der
deutsche Gesetzgeber das Schuldrecht einer starken
Novellierung unterzogen.
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