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Verbraucherdarlehen
Das Verbraucherdarlehen ist ein Vertrag der zwischen dem
Verbraucher als Darlehensnehmer und einem Unternehmen als
Darlehensgeber geschlossen wird. Seine Entstehung geht auf
eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zurück. Die
Regelungen des Vertrages sind im
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz verankert, ursprünglich
befanden sie sich im Verbraucherkreditgesetz. Grundsätzlich
gelten für das Verbraucherdarlehen die gleichen Richtlinien
wie für das Darlehen. Ergänzend dazu hat es aber das Ziel
den Schutz des Verbrauchers zu stärken. Prinzipiell muss es
in schriftlicher Form erfolgen und einen Mindestinhalt
enthalten. Das macht gleichzeitig die Unterschrift beider
Parteien erforderlich. Sollte die Erklärung des
Darlehensgebers durch eine automatische Einrichtung erfolgt
sein, ist nur die Unterschrift des Darlehensnehmers
notwendig. |
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Verbraucherdarlehen
Der Mindestinhalt des Vertrages, der beispielsweise die
Angabe des Nettodarlehensbetrags und des effektiven
Jahreszinses beinhalten muss, macht es dem Darlehensnehmer
einfacher einen Vergleich mit anderen Kreditformen und deren
Kosten zu erstellen. Weitere Punkte die enthalten sein
müssen, sind beispielsweise die Einräumung eines
Widerrufsrechts, die Behandlung von Verzugszinsen und die
Begrenzung der Kündigungsmöglichkeiten des Darlehensgebers
bei Zahlungsverzug. Das Widerrufsrecht beträgt 2 Wochen.
Sollten die Schriftform und der Mindestinhalt nicht
eingehalten werden, so ist der Vertrag nichtig. Die
Regelungen des Verbraucherdarlehensvertrages gelten nicht
bei Überziehungskrediten für Girokonten. Der
Immobiliendarlehensvertrag für grundpfandrechtliche
abgesicherte Darlehen gilt als Sonderfall des
Verbraucherdarlehensvertrags.
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