Immobilienlexikon Verbraucherdarlehen
 
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Verbraucherdarlehen
Das Verbraucherdarlehen ist ein Vertrag der zwischen dem Verbraucher als Darlehensnehmer und einem Unternehmen als Darlehensgeber geschlossen wird. Seine Entstehung geht auf eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zurück. Die Regelungen des Vertrages sind im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz verankert, ursprünglich befanden sie sich im Verbraucherkreditgesetz. Grundsätzlich gelten für das Verbraucherdarlehen die gleichen Richtlinien wie für das Darlehen. Ergänzend dazu hat es aber das Ziel den Schutz des Verbrauchers zu stärken. Prinzipiell muss es in schriftlicher Form erfolgen und einen Mindestinhalt enthalten. Das macht gleichzeitig die Unterschrift beider Parteien erforderlich. Sollte die Erklärung des Darlehensgebers durch eine automatische Einrichtung erfolgt sein, ist nur die Unterschrift des Darlehensnehmers notwendig.

 

 

 

Verbraucherdarlehen
Der Mindestinhalt des Vertrages, der beispielsweise die Angabe des Nettodarlehensbetrags und des effektiven Jahreszinses beinhalten muss, macht es dem Darlehensnehmer einfacher einen Vergleich mit anderen Kreditformen und deren Kosten zu erstellen. Weitere Punkte die enthalten sein müssen, sind beispielsweise die Einräumung eines Widerrufsrechts, die Behandlung von Verzugszinsen und die Begrenzung der Kündigungsmöglichkeiten des Darlehensgebers bei Zahlungsverzug. Das Widerrufsrecht beträgt 2 Wochen. Sollten die Schriftform und der Mindestinhalt nicht eingehalten werden, so ist der Vertrag nichtig. Die Regelungen des Verbraucherdarlehensvertrages gelten nicht bei Überziehungskrediten für Girokonten. Der Immobiliendarlehensvertrag für grundpfandrechtliche abgesicherte Darlehen gilt als Sonderfall des Verbraucherdarlehensvertrags.

 

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