Immobilienlexikon Veräußerungskosten
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Veräußerungskosten
Nicht jeder Immobilienbesitzer kann seine Immobilie so lange nutzen wie er gerne möchte. Das können finanzielle Schwierigkeiten sein, aber auch ein Umzug wegen einer beruflichen Veränderung machen den Verkauf einer Immobilie manchmal notwendig. Oder man möchte sich aus persönlichen Gründen von der Immobilie trennen. Dabei entstehen dem Verkäufer nicht nur Gewinne. Oft sind die damit verbundene Kosten höher als ursprünglich geplant. Unter Veräußerungskosten versteht man dabei Aufwendungen anlässlich des Verkaufs dieser Immobilie. Hierzu zählen Renovierungskosten. Denn oft muss eine Immobilie von Grund auf in einen akzeptablen Zustand gebracht werden. Aber auch Maklergebühren zählen dazu. Denn in den meisten Fällen ist es notwendig über ein Maklerbüro einen geeigneten Interessenten für das Objekt zu finden.

 

 

 

Veräußerungskosten
Aber auch Grundschuldlöschungskosten zählen zu den Veräußerungskosten. In der Regel können diese Kosten steuerlich nicht geltend gemacht werden. Selbst dann nicht, wenn die Immobilie vorher vermietet war. Bei der Einkommenssteuer sind diese Veräußerungskosten aber doch notwendig. Denn hier muss ein Spekulationsgewinn aus dem Verkauf der Immobilie angegeben werden. Der Spekulationsgewinn ermittelt sich durch den Verkaufserlös abzüglich der Veräußerungskosten und der Anschaffungskosten zuzüglich der Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen. Je höher also die Veräußerungskosten sind, desto niedriger ist der Spekulationsgewinn. Somit sind die Veräußerungskosten doch steuerlich relevant und der Verkäufer sollte die entsprechenden Belege gut aufbewahren.

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon V  •  Veräußerungskosten