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Immobilienlexikon Veräußerungskosten |
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Veräußerungskosten
Nicht jeder Immobilienbesitzer kann seine Immobilie so lange
nutzen wie er gerne möchte. Das können finanzielle
Schwierigkeiten sein, aber auch ein Umzug wegen einer
beruflichen Veränderung machen den Verkauf einer Immobilie
manchmal notwendig. Oder man möchte sich aus persönlichen
Gründen von der Immobilie trennen. Dabei entstehen dem
Verkäufer nicht nur Gewinne. Oft sind die damit verbundene
Kosten höher als ursprünglich geplant. Unter
Veräußerungskosten versteht man dabei Aufwendungen
anlässlich des Verkaufs dieser Immobilie. Hierzu zählen
Renovierungskosten. Denn oft muss eine Immobilie von Grund
auf in einen akzeptablen Zustand gebracht werden. Aber auch
Maklergebühren zählen dazu. Denn in den meisten Fällen ist
es notwendig über ein Maklerbüro einen geeigneten
Interessenten für das Objekt zu finden. |
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Veräußerungskosten
Aber auch Grundschuldlöschungskosten zählen zu den
Veräußerungskosten. In der Regel können diese Kosten
steuerlich nicht geltend gemacht werden. Selbst dann nicht,
wenn die Immobilie vorher vermietet war. Bei der
Einkommenssteuer sind diese Veräußerungskosten aber doch
notwendig. Denn hier muss ein Spekulationsgewinn aus dem
Verkauf der Immobilie angegeben werden. Der
Spekulationsgewinn ermittelt sich durch den Verkaufserlös
abzüglich der Veräußerungskosten und der Anschaffungskosten
zuzüglich der Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen.
Je höher also die Veräußerungskosten sind, desto niedriger
ist der Spekulationsgewinn. Somit sind die
Veräußerungskosten doch steuerlich relevant und der
Verkäufer sollte die entsprechenden Belege gut aufbewahren.
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Veräußerungskosten |
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