Immobilienlexikon VOB
 
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VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)
VOB steht als Abkürzung für die Verdingungsordnung für Bauleistungen. Seit 2002 steht die Abkürzung für die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“. In dieser Ordnung werden Regelungen von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber sowie über den Inhalt der Bauaufträge genannt. Die VOB unterteilt sich in drei Abschnitte. Der Teil A befasst sich mit Vorschriften, die bei Ausschreibungen von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber zu beachten sind. Dabei unterscheidet man beispielsweise in offene und nichtoffene Verfahren. Bei dem nationalen Vergabeverfahren differenziert man auch zwischen der öffentlichen, der beschränkten oder der freihändigen Ausschreibungen.

 

 

 

VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)
Die Unterscheidung richtet sich dabei sowohl nach der Größe des Bauvolumens als auch nach ihrer Eigenart, wenn also die Bauleistung nur von einem bestimmten Kreis ausgeführt werden kann. Im Teil B werden allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt. Öffentliche Auftraggeber müssen dies zum Bestandteil des Bauvertrags machen um eventuell auftretende Probleme durch spezielle Lösungen zu umgehen. In Teil C werden allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen geregelt. Diese oft als DIN-Norm herausgegebenen Werte sind wesentliche Kriterien für den Inhalt eines Bauvertrages. Die DIN-Normen regeln dabei die unterschiedlichen Arbeiten, wie Betonarbeiten, Erdarbeiten oder Dachdeckerarbeiten. Die VOB ist sehr wichtig für Ausschreibungen. Genaue Formulierungen und VOB-gerechte Texte ersparen viel Ärger und gegebenenfalls auch den Weg vor das Gericht.

 

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