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Immobilienlexikon VOB |
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VOB (Verdingungsordnung für
Bauleistungen)
VOB steht als Abkürzung für die
Verdingungsordnung für Bauleistungen. Seit 2002 steht die
Abkürzung für die „Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen“. In dieser Ordnung werden Regelungen von
Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber sowie über den
Inhalt der Bauaufträge genannt. Die VOB unterteilt sich in
drei Abschnitte. Der Teil A befasst sich mit Vorschriften,
die bei Ausschreibungen von Bauaufträgen durch öffentliche
Auftraggeber zu beachten sind. Dabei unterscheidet man
beispielsweise in offene und nichtoffene Verfahren. Bei dem
nationalen Vergabeverfahren differenziert man auch zwischen
der öffentlichen, der beschränkten oder der freihändigen
Ausschreibungen. |
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VOB (Verdingungsordnung für
Bauleistungen)
Die Unterscheidung richtet sich dabei sowohl nach der Größe
des Bauvolumens als auch nach ihrer Eigenart, wenn also die
Bauleistung nur von einem bestimmten Kreis ausgeführt werden
kann. Im Teil B werden allgemeine Vertragsbedingungen für
die Ausführung von Bauleistungen geregelt. Öffentliche
Auftraggeber müssen dies zum Bestandteil des Bauvertrags
machen um eventuell auftretende Probleme durch spezielle
Lösungen zu umgehen. In Teil C werden allgemeine technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen geregelt. Diese oft
als DIN-Norm herausgegebenen Werte sind wesentliche
Kriterien für den Inhalt eines Bauvertrages. Die DIN-Normen
regeln dabei die unterschiedlichen Arbeiten, wie
Betonarbeiten, Erdarbeiten oder Dachdeckerarbeiten. Die VOB
ist sehr wichtig für Ausschreibungen. Genaue Formulierungen
und VOB-gerechte Texte ersparen viel Ärger und
gegebenenfalls auch den Weg vor das Gericht.
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Immobilienlexikon V •
VOB - Verdingungsordnung für Bauleistungen |
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