Immobilienlexikon Urteile
 
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Urteile
Allgemein gesprochen ist ein Urteil eine Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt oder Erkenntnisgegenstand. Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist (in der Strafgerichtsbarkeit immer) auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt. Neben dem Urteil gibt es auch andere Formen gerichtlicher Entscheidungen, beispielsweise Beschlüsse, Anordnungen und Verfügungen. Im deutschen Recht ergehen Urteile im Namen des Volkes. Urteile lassen sich nach verschiedenen Kriterien einteilen: Zivilprozess und Strafprozess.

 

 

 

Urteile
Für Arbeitsgerichtsprozesse, Verwaltungsgerichtsprozesse, Sozialgerichtsprozesse und Finanzgerichtsprozesse gilt das für Zivilprozesse Gesagte mit der Maßgabe, dass im Verwaltungsgerichtsprozess, im Sozialgerichtsprozess und im Finanzgerichtsprozess keine Versäumnis-urteile vorgesehen sind. In diesen Verfahrensordnungen kann auch bei Ausbleiben einer oder beider Parteien durch streitiges Endurteil entschieden werden.

 

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