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Unterversicherung
Von Unterversicherung ist immer dann die Rede, wenn ein
Gegenstand oder Objekt mit einer Summe versichert, die
deutlich unterhalb des tatsächlichen Werts liegt. Dadurch
fällt zwar die Versicherungsprämie niedriger aus,
andererseits riskiert der Versicherungsnehmer aber im
Schadensfall einen hohen finanziellen Verlust.
Der Versicherungsnehmer haftet für die Richtigkeit über die
Wertangaben bezüglich der versicherten Sache. Die
Versicherung kann für eine nachträglich festgestellte
Unterversicherung also nicht
verantwortlich gemacht werden.
Zur Berechnung der Entschädigung im Schadensfall gilt
folgende Formel:
Versicherungssumme x Schaden : Wiederbeschaffungswert = Höhe
der Entschädigung |
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Im Klartext bedeutet dies, dass die Versicherung dem
Versicherungsnehmer für einen Gegenstand, der mit 50.000
Euro versichert, aber 100.000 Euro Wert ist, im Schadensfall
nur die Hälfte des Schadens erstatten muss. Sehr häufig
kommt die Unterversicherung bei der Hausratversicherung vor.
Üblicherweise wird bei solchen Versicherungsverträgen von
einem Versicherungswert von 650 Euro pro Quadratmeter
Wohnfläche ausgegangen. |
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