Immobilienlexikon Unterversicherung
 
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Unterversicherung
Von Unterversicherung ist immer dann die Rede, wenn ein Gegenstand oder Objekt mit einer Summe versichert, die deutlich unterhalb des tatsächlichen Werts liegt. Dadurch fällt zwar die Versicherungsprämie niedriger aus, andererseits riskiert der Versicherungsnehmer aber im Schadensfall einen hohen finanziellen Verlust.

Der Versicherungsnehmer haftet für die Richtigkeit über die Wertangaben bezüglich der versicherten Sache. Die Versicherung kann für eine nachträglich festgestellte Unterversicherung also nicht
verantwortlich gemacht werden.

Zur Berechnung der Entschädigung im Schadensfall gilt folgende Formel:
Versicherungssumme x Schaden : Wiederbeschaffungswert = Höhe der Entschädigung

 

 

 

Im Klartext bedeutet dies, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer für einen Gegenstand, der mit 50.000 Euro versichert, aber 100.000 Euro Wert ist, im Schadensfall nur die Hälfte des Schadens erstatten muss. Sehr häufig kommt die Unterversicherung bei der Hausratversicherung vor. Üblicherweise wird bei solchen Versicherungsverträgen von einem Versicherungswert von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ausgegangen.

 

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