Immobilienlexikon Unterverpachtung
 
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Unterverpachtung
Das Wesen der Unterverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen ist eng mit der Untervermietung bei Immobilien verwandt. Die Unterverpachtung an Dritte setzt zunächst das Einverständnis des Eigentümers bzw. Verpächters voraus. Dabei ist es unerheblich, ob die Unterverpachtung an einen einzelnen Landwirt oder an mehrere Landwirte zur gemeinsamen Nutzung erfolgen soll.

 

 

 

Das Risiko trägt bei der Unterverpachtung alleine der Hauptpächter, der demnach für alle Schäden einzustehen hat, die vom Unterpächter bei der Nutzung bzw. Bewirtschaftung des Pachtobjekts verursacht werden.

 

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