Immobilienlexikon Umzugskostenbeihilfe
 
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Umzugskostenbeihilfe
Die Umzugskostenbeihilfe stellt für Vermieter eine Möglichkeit dar, einem oder mehreren Mietern einen sehr zeitnahen Auszug schmackhaft zu machen. Der ausziehende Mieter erhält dabei eine Umzugskostenbeihilfe in Form einer Einmalzahlung, sobald er die bisherige Wohnung räumt. In der Regel sollte die Höhe der Umzugskostenbeihilfe im Rahmen des Mietaufhebungsvertrags als Klausel in Schriftform festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten frühzeitig ausschließen zu können.

 

 

 
Umzugskostenbeihilfe

Mögliche Gründe für die Zahlung einer Umzugskostenbeihilfe können z.B. anstehende Modernisierungen bzw. Renovierungen oder kurzfristig entstehender Eigenbedarf sein. Üblicherweise wird die Zahlung der Umzugskostenbeihilfe seitens des Vermieters mit einer Frist verbunden, bis zu der der Auszug vollzogen sein muss.

 

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