Immobilienlexikon Umsatzsteuer
 
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Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die von einem Unternehmer anhand des Umsatzes bei erbrachten Leistungen an die Finanzbehörde im Inland abzuführen ist. Sie ist eine indirekte Steuer, weil sie wirtschaftlich betrachtet vom Endverbraucher getragen wird. Besteuert werden dabei Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. darin enthaltene Umsatzsteuer.

Im deutschen Sprachgebrauch, ausgenommen in der Schweiz, wird seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet. Dies folgt aus der Tatsache, dass das Umsatzsteuersystem in jenem Jahr auf ein Allphasennetto-System mit Vorsteuerabzug umgestellt wurde und somit nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet wird. Bezahlen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe jedoch dennoch der Endverbraucher.

 

 

 

Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich sehr häufig auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt. Das ist historisch bedingt, denn bis 1967 wurde die Umsatzsteuer nicht nach dem System der Mehrwertbesteuerung mit Vorsteuerabzug erhoben; seitdem hat sich dieser damals neue Begriff eingebürgert. Die korrekte Bezeichnung ist jedoch Umsatzsteuer; der Begriff Mehrwertsteuer kommt auch in den einschlägigen Verordnungen nicht vor, wird aber auch von den damit befassten Politikern und den darüber berichtenden Medien fast ausschließlich benutzt. Es wird auch von den Finanzämtern nicht beanstandet, wenn auf Rechnungen der Betrag der „MwSt“ und nicht der „USt“ ausgewiesen ist.

 

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