Immobilienlexikon Umsatzmiete
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Umsatzmiete
Bei der Vermietung bzw. Verpachtung von Geschäftsräumen kann anstatt einer fixen Miete auch eine Umsatzmiete vereinbart werden. Die Höhe der Umsatzmiete richtet sich in der Regel nach einem im Mietvertrag vereinbarten prozentualen Anteil am Monatsumsatz, der in den betreffenden Räumlichkeiten erzielt wird und an den Vermieter abgeführt werden muss. Um einen unverhältnismäßig hohen oder niedrigen Mietzins vermeiden zu können, wird im Rahmen der Umsatzmiete häufig eine Maximal- bzw. Mindestmiete vereinbart. Damit muss der Vermieter sich nicht am Geschäftsrisiko des Mieters beteiligen, andererseits wird der Mieter bei überdurchschnittlichem Geschäftserfolg vor einer Wuchermiete geschützt.

 

 

 

Die Mietparteien sollten auf eine ausreichende Definition der Umsatzmiete achten, also vertraglich festlegen, ob sich der Prozentsatz auf Netto- oder Bruttoumsatz bezieht. Üblicherweise richtet sich die Umsatzmiete nach dem Nettoumsatz. Allerdings sollte die Definition auch nicht zu eng erfolgen, da der Mieter ansonsten unter Umständen benachteiligt werden kann. Falls im Mietvertrag etwa lediglich ein Warenumsatz genannt wird und der Mieter später Dienstleistungen anbietet, würde die Umsatzmiete ihre Gültigkeit verlieren.

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon U  •  Umsatzmiete