Immobilienlexikon Umgebauter Raum
 
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Umgebauter Raum
Beim Umbauten Raum (UR) handelt es sich um eine Maßeinheit, die im modernen Sprachgebrauch inzwischen weitgehend durch den Brutto-Rauminhalt (BRI) abgelöst wurde. Die Berechnungsgrundlagen für UR und BRI sind jeweils in der DIN 277 geregelt, wobei die alte Fassung dieser DIN-Vorschrift aus dem Jahr 1950 stammt und den UR behandelt und die aktuelle Version der DIN 277 vom BRI spricht. In der Regel wird der UR zur Ermittlung des Gesamtvolumens eines Bauobjekts benötigt. Hierfür können je nach Sachlage und Grund für die Volumenermittlung Gutachter, Architekten, Baubehörden verantwortlich sein, die die entsprechenden Daten für Baugutachten, Verkehrswertermittlung des Gebäudes oder die Baugenehmigung benötigen.

 

 

 

Umgebauter Raum
Die Berechnung des UR erfolgt durch Multiplikation der drei Größen Länge, Höhe und Breite des Gebäudes. In die Berechnung dürfen nur vollständig ausgebaute Dachgeschosse einbezogen werden, nicht ausgebaute Dachgeschosse hingegen bleiben außen vor. Sofern die Grundrisse der einzelnen Stockwerke nicht identisch sind, muss der UR für jedes Stockwerk einzeln ermittelt und anschließend addiert werden. Bei unterkellerten Gebäuden wird mit der Höhenmessung an der Unterkante der Bodenplatte begonnen, während bei nicht unterkellerten Gebäuden die Oberkante des Baugrundstücks maßgeblich ist. Der Gesetzgeber lässt bei Fertigbaumaßnahmen eine maximale Abweichung von 2 % zu.

 

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