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Umgebauter Raum
Beim Umbauten Raum (UR) handelt es sich um eine Maßeinheit,
die im modernen Sprachgebrauch inzwischen weitgehend durch
den Brutto-Rauminhalt (BRI) abgelöst wurde. Die
Berechnungsgrundlagen für UR und BRI sind jeweils in der DIN
277 geregelt, wobei die alte Fassung dieser DIN-Vorschrift
aus dem Jahr 1950 stammt und den UR behandelt und die
aktuelle Version der DIN 277 vom BRI spricht.
In der Regel wird der UR zur Ermittlung des Gesamtvolumens
eines Bauobjekts benötigt. Hierfür können je nach Sachlage
und Grund für die Volumenermittlung Gutachter, Architekten,
Baubehörden verantwortlich sein, die die entsprechenden
Daten für Baugutachten, Verkehrswertermittlung des Gebäudes
oder die Baugenehmigung benötigen. |
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Umgebauter Raum
Die Berechnung des UR erfolgt durch Multiplikation der drei
Größen Länge, Höhe und Breite des Gebäudes. In die
Berechnung dürfen nur vollständig ausgebaute Dachgeschosse
einbezogen werden, nicht ausgebaute Dachgeschosse hingegen
bleiben außen vor. Sofern die Grundrisse der einzelnen
Stockwerke nicht identisch sind, muss der UR für jedes
Stockwerk einzeln ermittelt und anschließend addiert werden.
Bei unterkellerten Gebäuden wird mit der Höhenmessung an der
Unterkante der Bodenplatte begonnen, während bei nicht
unterkellerten Gebäuden die Oberkante des Baugrundstücks
maßgeblich ist. Der Gesetzgeber lässt bei Fertigbaumaßnahmen
eine maximale Abweichung von 2 % zu.
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