Immobilienlexikon Überspannungsschäden
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Überspannungsschäden
Versicherungsrechtlich werden mit technisch bedingten Schäden und Schäden, die durch Blitzschlag oder sonstige höhere Gewalt verursacht werden, zwei Hauptarten des Überspannungsschadens unterschieden. Während ein Schadensersatz im ersten Fall im Rahmen der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung ausgeschlossen ist, werden durch Blitzschlag verursachte Schäden erstattet. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass der Schaden durch einen Blitzschlag verursacht wird, der sich unmittelbar auf dem Grundstück ereignet, auf dem das versicherte Objekt steht. Die Gebäude- oder Hausratversicherung ist nicht dazu verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die etwa durch einen Blitzschlag in einen öffentlichen Stromverteilerkasten in der näheren Umgebung verursacht wurden.

 

 

 
Überspannungsschäden

Immobilieneigentümer können sich über eine Zusatzklausel und einen entsprechenden Aufpreis aber auch gegen Schadensfälle versichern, die über das übliche Maß hinausgehen. Die vorgenannten Grundsätze gelten nur in solchen Fällen, in denen Musterverträge verwendet werden bzw. keine Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Der Vermieter haftet gegenüber seinen Mietern auch nicht für Schäden, die durch einen Defekt in einem hausinternen Versicherungskasten hervorgerufen werden, sofern dieser verplombt ist (BGH, Az. XII ZR 23/04).

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon U  •  Überspannungsschäden