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Überspannungsschäden
Versicherungsrechtlich werden mit technisch bedingten
Schäden und Schäden, die durch Blitzschlag oder sonstige
höhere Gewalt verursacht werden, zwei Hauptarten des
Überspannungsschadens unterschieden. Während ein
Schadensersatz im ersten Fall im Rahmen der Wohngebäude-
bzw. Hausratversicherung ausgeschlossen ist, werden durch
Blitzschlag verursachte Schäden erstattet. Voraussetzung ist
hierbei allerdings, dass der Schaden durch einen Blitzschlag
verursacht wird, der sich unmittelbar auf dem Grundstück
ereignet, auf dem das versicherte Objekt steht. Die Gebäude-
oder Hausratversicherung ist nicht dazu verpflichtet,
Schäden zu ersetzen, die etwa durch einen Blitzschlag in
einen öffentlichen Stromverteilerkasten in der näheren
Umgebung verursacht wurden. |
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Überspannungsschäden |
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Immobilieneigentümer können sich über eine Zusatzklausel und
einen entsprechenden Aufpreis aber auch gegen Schadensfälle
versichern, die über das übliche Maß hinausgehen. Die
vorgenannten Grundsätze gelten nur in solchen Fällen, in denen
Musterverträge verwendet werden bzw. keine Zusatzvereinbarungen
getroffen werden. Der Vermieter haftet gegenüber seinen Mietern
auch nicht für Schäden, die durch einen Defekt in einem
hausinternen Versicherungskasten hervorgerufen werden, sofern
dieser verplombt ist (BGH, Az. XII ZR 23/04). |
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