Immobilienlexikon Überhöhter Wohnbedarf
 
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Überhöhter Wohnbedarf
Von überhöhtem Wohnbedarf ist dann die Rede, wenn ein Vermieter einem oder mehreren Mietern wegen Eigenbedarfs kündigt, die dadurch freiwerdende Wohnfläche den tatsächlichen Bedarf jedoch deutlich überschreitet. Ein solches Vorgehen ist unzulässig und daher rechtlich unwirksam. Ebenso wenig darf diese gesetzliche Bestimmung durch die Kündigung einzelner Räume ausgehebelt werden. Ob eine ausgesprochene Mietkündigung mit dem Argument des überhöhten Wohnbedarfs angefochten werden kann, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Überhöhter Wohnbedarf liegt z.B. vor, wenn der Vermieter eine 4-Zimmer-Wohnung mit einer Fläche von 100 m² alleine beziehen will.

 

 

 
Überhöhter Wohnbedarf

Die Feststellung des überhöhten Wohnbedarfs alleine reicht jedoch noch nicht aus, um der Kündigung wirksam zu widersprechen. Dies ist erst dann der Fall, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, eine plausible und objektiv nachvollziehbare Begründung für die Kündigung anzuführen. So kann es durchaus rechtens sein, als Ehepaar den Eigenbedarf an einem ganzen Haus geltend zu machen, etwa wenn ein Teil geschäftlich und der andere Teil privat genutzt werden soll.

 

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