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Immobilienlexikon Überhöhter Wohnbedarf |
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Überhöhter Wohnbedarf
Von überhöhtem Wohnbedarf ist dann die Rede, wenn ein
Vermieter einem oder mehreren Mietern wegen Eigenbedarfs
kündigt, die dadurch freiwerdende Wohnfläche den
tatsächlichen Bedarf jedoch deutlich überschreitet. Ein
solches Vorgehen ist unzulässig und daher rechtlich
unwirksam. Ebenso wenig darf diese gesetzliche Bestimmung
durch die Kündigung einzelner Räume ausgehebelt werden. Ob
eine ausgesprochene Mietkündigung mit dem Argument des
überhöhten Wohnbedarfs angefochten werden kann, muss immer
im Einzelfall entschieden werden. Überhöhter Wohnbedarf
liegt z.B. vor, wenn der Vermieter eine 4-Zimmer-Wohnung mit
einer Fläche von 100 m² alleine beziehen will. |
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Überhöhter Wohnbedarf |
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Die Feststellung des überhöhten Wohnbedarfs alleine reicht
jedoch noch nicht aus, um der Kündigung wirksam zu
widersprechen. Dies ist erst dann der Fall, wenn es dem
Vermieter nicht gelingt, eine plausible und objektiv
nachvollziehbare Begründung für die Kündigung anzuführen. So
kann es durchaus rechtens sein, als Ehepaar den Eigenbedarf an
einem ganzen Haus geltend zu machen, etwa wenn ein Teil
geschäftlich und der andere Teil privat genutzt werden soll. |
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