Immobilienlexikon Übergabeprotokoll
 
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Übergabeprotokoll
Der Mieter schützt sich mithilfe des Übergabeprotokolls vor unberechtigten Forderungen. Bei Einzug wird ein detailliertes Übergabeprotokoll zusammen mit dem Vermieter oder Verwalter erstellt. In diesem werden alle Wohnungsmängel sowie die Zählerstände aufgeführt. Vorhandene Mängel sollten akribisch beschrieben werden, eventuell sogar fotografiert werden. Somit kann der Mieter bei Auszug nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die er gar nicht verursacht hat.

 

 

 

Sollte der Vermieter nicht dazu bereit sein, kann die Begehung mit einem Zeugen stattfinden. Auch Sachverständige können über Handwerkskammer oder Mietervereine ermittelt werden. Diese kosten jedoch bis zu 200 Euro. Wenn im Übergabeprotokoll ein Mangel aufgeführt ist, so verpflichtet dies allein nicht zur Behebung. Es muss eine Frist festgeschrieben werden, in der der Vermieter den Mangel beseitigt.

 

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