|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Übergabeprotokoll |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Übergabeprotokoll
Der Mieter schützt sich mithilfe des Übergabeprotokolls vor
unberechtigten Forderungen. Bei Einzug wird ein
detailliertes Übergabeprotokoll zusammen mit dem Vermieter
oder Verwalter erstellt. In diesem werden alle
Wohnungsmängel sowie die Zählerstände aufgeführt. Vorhandene
Mängel sollten akribisch beschrieben werden, eventuell sogar
fotografiert werden. Somit kann der Mieter bei Auszug nicht
für Schäden haftbar gemacht werden, die er gar nicht
verursacht hat. |
|
|
|
|
|
|
|
Sollte der Vermieter nicht dazu bereit sein, kann die
Begehung mit einem Zeugen stattfinden. Auch Sachverständige
können über Handwerkskammer oder Mietervereine ermittelt
werden. Diese kosten jedoch bis zu 200 Euro. Wenn im
Übergabeprotokoll ein Mangel aufgeführt ist, so verpflichtet
dies allein nicht zur Behebung. Es muss eine Frist
festgeschrieben werden, in der der Vermieter den Mangel
beseitigt. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon U •
Übergabeprotokoll |
|
|
|