Überbaubare Grundstücksfläche
 
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Überbaubare Grundstücksfläche
Mit der überbaubaren Grundstücksfläche sind jene Teile des Grundstücks gemeint, die mit Gebäuden oder Teilen davon überbaut werden dürfen. Die entsprechenden Bestimmungen über den Umfang der überbaubaren Grundstücksfläche werden im Bebauungsplan festgehalten, der wiederum vom Gemeinderat aufgestellt wird. Anstelle der Bezeichnung überbaubare Grundstücksfläche ist auch der Begriff Baufenster üblich. Sofern vom Bauherrn eine unwesentliche Überschreitung des Baufensters gewünscht wird, muss der Gemeinderat jeweils im Einzelfall und auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten entscheiden.

 

 

 

Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubare Fläche ist nicht mit der Grundfläche gleichzusetzen, da Letztere durch die Grundflächenzahl definiert wird. Je nachdem welche Anforderungen der Gemeinderat an die überbaubare Grundstücksfläche richtet, kann diese mehr oder weniger deutlich von der maximal zulässigen Grundfläche abweichen, jedoch nur nach unten. Um den Grad der Nutzbarkeit des Gebäudes für einen bestimmten Zweck beurteilen zu können, sollten noch weitere Bestimmungen des Bebauungsplans wie z.B. maximale Höhe des Gebäudes oder die Geschossflächenzahl berücksichtigt werden.

 

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