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Überbaubare Grundstücksfläche |
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Überbaubare Grundstücksfläche
Mit der überbaubaren Grundstücksfläche sind jene Teile des
Grundstücks gemeint, die mit Gebäuden oder Teilen davon
überbaut werden dürfen. Die entsprechenden Bestimmungen über
den Umfang der überbaubaren Grundstücksfläche werden im
Bebauungsplan festgehalten, der wiederum vom Gemeinderat
aufgestellt wird. Anstelle der Bezeichnung überbaubare
Grundstücksfläche ist auch der Begriff Baufenster üblich.
Sofern vom Bauherrn eine unwesentliche Überschreitung des
Baufensters gewünscht wird, muss der Gemeinderat jeweils im
Einzelfall und auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten
entscheiden. |
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Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubare Fläche ist nicht mit der Grundfläche
gleichzusetzen, da Letztere durch die Grundflächenzahl
definiert wird. Je nachdem welche Anforderungen der
Gemeinderat an die überbaubare Grundstücksfläche richtet,
kann diese mehr oder weniger deutlich von der maximal
zulässigen Grundfläche abweichen, jedoch nur nach unten. Um
den Grad der Nutzbarkeit des Gebäudes für einen bestimmten
Zweck beurteilen zu können, sollten noch weitere
Bestimmungen des Bebauungsplans wie z.B. maximale Höhe des
Gebäudes oder die Geschossflächenzahl berücksichtigt werden.
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Überbaubare Grundstücksfläche |
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