Immobilienlexikon Treuhänder
 
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Treuhänder
Im eigenen Namen auf fremde Rechnung handeln Treuhänder. Oft um Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Vermögensverwalter oder Rechtsanwälte und deren Gesellschaften handelt es sich bei Treuhändern. Der Treuhänder verwaltet nicht nur das Vermögen seiner Kunden, sondern kann aufgrund seiner Vollmacht auch darüber verfügen. Auf Treuhandkonten, die auf den Namen des Treuhänders lauten, über die der Treuhänder nach Maßgabe vertraglicher Vereinbarung oder eigenem Ermessen im Interesse des Treugebers verfügen kann, ruht Geldvermögen, wenn es sich beim Treugut um Geldvermögen handelt. Die Treuhänder sind desweiteren auch im Grundbuch eingetragen, wenn das Treugut aus Immobilienvermögen besteht. Dies ist etwa bei geschlossenen Immobilienfonds der Fall.

 

 

 

 

 

 

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