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Timeshearing
Ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht (beispielsweise 1,2
oder mehrere Wochen per annum) an einem Hotelappartement
beschreibt das Timesharing. Anzutreffen sind solche Objekte
vor allem in Italien, Frankreich und Spanien. Das Recht,
jedes Jahr für eine bestimmte Dauer eine (Ferien-) Immobilie
zu nutzen, erwirbt der Anleger beziehungsweise Urlauber über
eine einmalige Investition. Diese liegt meist deutlich über
10.000 €. Berücksichtigen muss der Timesharer neben dem
Kaufpreis für die Timesharing-Laufzeit auch zusätzliche
Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie. Von anderen
Investoren gekauft werden die restlichen Jahreswochen, die
ein Anleger nicht erwirbt. Verteilt wird das Eigentum an
einem bestimmten Urlaubsobjekt so nach Wochen auf
unterschiedliche Eigentümer. Im Teilwohnrechtgesetz vom
20.12 1996 wurden die Rechtsverhältnisse der „Veräußerungen
von Teilzeitnutzung an Wohngebäuden“ festgelegt.
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