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Tilgungsdauer
Von verschiedenen Faktoren hängt die Tilgungsdauer eines
Darlehens mit gleich bleibender Annuität ab. Dies sind vor
allem:
• der laufend steigende Tilgungsanteil, der die Differenz
zwischen dem Anfangszins und dem durch vermehrte
Darlehenstilgung verringerten Zins beschreibt
• Höhe des Zinssatzes
• Tilgungsverrechnung (jährlich, halbjährlich,
vierteljährlich oder monatlich)
• die Höhe der Tilgungsleistung
Um die Jahre, in denen, von der Darlehensauszahlung
angerechnet, keine Tilgung mehr bezahlt wird, verlängert
sich die Tilgungsdauer durch Tilgungsstreckung. Erreicht
werden kann dieser Effekt aber auch durch Reduzierung der
Anfangstilgung. Der Quotient aus dem nominalen
Darlehensbetrag und der Jahrestilgung definiert bei Darlehen
mit laufend gleichbleibender Tilgung (Abzahlungsdarlehen)
die Tilgungsdauer. Nach der vereinbarten Laufzeit richtet
sich bei Festdarlehen die Tilgung. Ebenfalls gilt dies in
Verbindung mit einer Lebensversicherung. Entsprechend vorher
in die Tat umgesetzt wird allerdings die Auszahlung an die
Erben im Falle des vorzeitigen Todes des Darlehensnehmers.
Bezeichnet werden diese Formen des Darlehens auch als
Fälligkeitsdarlehen beziehungsweise „endfällige“ Darlehen
und umgangssprachlich (aber fälschlicherweise) als
„tilgungsfreie“ Darlehen. Denn bei Darlehen, die nie gezahlt
werden müssen, spräche man von Schenkungen. |
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