Immobilienlexikon Tilgungsdauer
 
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Tilgungsdauer
Von verschiedenen Faktoren hängt die Tilgungsdauer eines Darlehens mit gleich bleibender Annuität ab. Dies sind vor allem:
• der laufend steigende Tilgungsanteil, der die Differenz zwischen dem Anfangszins und dem durch vermehrte Darlehenstilgung verringerten Zins beschreibt
• Höhe des Zinssatzes
• Tilgungsverrechnung (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich)
• die Höhe der Tilgungsleistung

Um die Jahre, in denen, von der Darlehensauszahlung angerechnet, keine Tilgung mehr bezahlt wird, verlängert sich die Tilgungsdauer durch Tilgungsstreckung. Erreicht werden kann dieser Effekt aber auch durch Reduzierung der Anfangstilgung. Der Quotient aus dem nominalen Darlehensbetrag und der Jahrestilgung definiert bei Darlehen mit laufend gleichbleibender Tilgung (Abzahlungsdarlehen) die Tilgungsdauer. Nach der vereinbarten Laufzeit richtet sich bei Festdarlehen die Tilgung. Ebenfalls gilt dies in Verbindung mit einer Lebensversicherung. Entsprechend vorher in die Tat umgesetzt wird allerdings die Auszahlung an die Erben im Falle des vorzeitigen Todes des Darlehensnehmers. Bezeichnet werden diese Formen des Darlehens auch als Fälligkeitsdarlehen beziehungsweise „endfällige“ Darlehen und umgangssprachlich (aber fälschlicherweise) als „tilgungsfreie“ Darlehen. Denn bei Darlehen, die nie gezahlt werden müssen, spräche man von Schenkungen.

 

 

 

 

 

 

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