Immobilienlexikon Thermen
 
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Thermen
Geräte zur Erzeugung von Warmwasser nennt man Thermen. Sie werden beispielsweise in Etagenheizungen verwendet und verbrennen Gas. Als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können Kosten für die Wartung von Heizanlagen Warmwassergeräten per Vereinbarung grundsätzlich im Mietvertrag. Auf die genaue Formulierung kommt es hinsichtlich der Thermen an: unwirksam sind Instandhaltungsklauseln, nach denen der Mieter generell verpflichtet ist, die Kosten der Thermenwartung zu tragen. Dazu, selbst einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen kann der Mieter ebenfalls nicht verpflichtet werden. Eine Vereinbarung, die den Mieter verpflichtet, die Wartungskosten für die Therme bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu übernehmen, ist wirksam. Parallelen zu Kleinstreparaturen (Landgericht Braunschweig: AZ 6 S 784/00) sehen die Gerichte hier. Die Pflicht des Mieters, die Arbeit selbst in Auftrag zu geben, besteht nicht. Auch wenn der Mieter die Kosten übernehmen muss, ist die Wartung vom Vermieter zu veranlassen.

 

 

 

 

 

 

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