Immobilienlexikon Teilungsversteigerung
 
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Teilungsversteigerung
Jeder Miteigentümer kann Antrag auf Teilungsversteigerung stellen, wenn es zwischen mehreren Eigentümern einer Immobilie (beispielsweise einer Erbengemeinschaft oder Ehepartnern) zu keiner Einigung über den Verkauf kommt. Auch die Parteien aufgeteilt wird dann der Versteigerungserlös. Nicht nötig ist für eine Teilungsversteigerung Zahlungsunfähigkeit. Vertraglich oder testamentarisch ausgeschlossen werden kann die Teilungsversteigerung. Die Teilungsversteigerung kann nur der Testamentsvollstrecker einleiten, wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist.

 

 

 

Teilungsversteigerung
Der Erwerber einer vermieteten Wohnung tritt anstelle des bisherigen Vermieters in den Mietvertrag ein, wenn es zu einer Teilungsversteigerung dieser vermieteten Wohnung gekommen ist. Ein Sonderkündigungsrecht des Erwerbers hinsichtlich des Mietvertrages gibt es im Gegensatz zu einer Zwangsversteigerung wegen Zahlungsunfähigkeit. Der Erwerber darf nur bei Vorliegen eines gesetzlich zulässigen Kündigungsgrundes und mit gesetzlicher Frist kündigen.

 

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