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Immobilienlexikon Teilungsversteigerung |
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Teilungsversteigerung
Jeder Miteigentümer kann Antrag auf Teilungsversteigerung
stellen, wenn es zwischen mehreren Eigentümern einer
Immobilie (beispielsweise einer Erbengemeinschaft oder
Ehepartnern) zu keiner Einigung über den Verkauf kommt. Auch
die Parteien aufgeteilt wird dann der Versteigerungserlös.
Nicht nötig ist für eine Teilungsversteigerung
Zahlungsunfähigkeit. Vertraglich oder testamentarisch
ausgeschlossen werden kann die Teilungsversteigerung. Die
Teilungsversteigerung kann nur der Testamentsvollstrecker
einleiten, wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist.
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Teilungsversteigerung
Der Erwerber einer vermieteten Wohnung tritt anstelle des
bisherigen Vermieters in den Mietvertrag ein, wenn es zu
einer Teilungsversteigerung dieser vermieteten Wohnung
gekommen ist. Ein Sonderkündigungsrecht des Erwerbers
hinsichtlich des Mietvertrages gibt es im Gegensatz zu einer
Zwangsversteigerung wegen Zahlungsunfähigkeit. Der Erwerber
darf nur bei Vorliegen eines gesetzlich zulässigen
Kündigungsgrundes und mit gesetzlicher Frist kündigen. |
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