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Teilungserklärung
Für den Fall, dass ein Haus- oder Grundstücksbesitzer
beabsichtigt, das Gebäude in einzelne, voneinander
unabhängige Eigentumswohnungen zu unterteilen, so muss er
dies dem Grundbuchamt mitteilen. Aus der Teilungserklärung
muss die Zuteilung von Sondereigentumsanteilen zu den
jeweiligen Wohnungen und den nicht zu Wohnzwecken dienenden
Räumen zweifelsfrei hervorgehen. Dabei ist es unerheblich,
ob das Gebäude bereits errichtet wurde oder sich noch in der
Planungs- bzw. Bauphase befindet. |
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Teilungserklärung
Damit die beabsichtigte Teilung rechtlich wirksam werden
kann, muss dem Grundbuchamt neben der Teilungserklärung noch
die Abgeschlossenheitserklärung der zuständigen Baubehörde
sowie der Aufteilungsplan inklusive der nummerierten und
eingezeichneten Sondereigentumseinheiten vorgelegt werden.
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Teilungserklärung |
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