Immobilienlexikon Teilungserklärung
 
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Teilungserklärung
Für den Fall, dass ein Haus- oder Grundstücksbesitzer beabsichtigt, das Gebäude in einzelne, voneinander unabhängige Eigentumswohnungen zu unterteilen, so muss er dies dem Grundbuchamt mitteilen. Aus der Teilungserklärung muss die Zuteilung von Sondereigentumsanteilen zu den jeweiligen Wohnungen und den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen zweifelsfrei hervorgehen. Dabei ist es unerheblich, ob das Gebäude bereits errichtet wurde oder sich noch in der Planungs- bzw. Bauphase befindet.

 

 

 

Teilungserklärung
Damit die beabsichtigte Teilung rechtlich wirksam werden kann, muss dem Grundbuchamt neben der Teilungserklärung noch die Abgeschlossenheitserklärung der zuständigen Baubehörde sowie der Aufteilungsplan inklusive der nummerierten und eingezeichneten Sondereigentumseinheiten vorgelegt werden.

 

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