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Immobilienlexikon Teilgrundstück |
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Teilgrundstück
Der Bauherr kann eine Teilgrundstück beantragen, wenn er
sein Eine Fläche, die Teil eines Flurstücks ist und erst
durch Teilung dieses Flurstücks im Wege der Vermessung und
Eintragung ins Bestandsverzeichnis des Grundbuches zu einem
handelbaren eigenen Grundstück wird, ist ein Teilgrundstück.
Das Teilgrundstück muss auf einem Lageplan genau durch
entsprechende Definition gekennzeichnet werden, damit beim
Vermessen am Ort der Wille der Vertragsparteien
nachvollzogen werden kann, wenn ein Teilgrundstück
Gegenstand eines Kaufvertrages werden soll. |
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Teilgrundstück |
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Dieser Lageplan ist gesondert zu signieren und wird
Bestandteil des Kaufvertrages. Sich dabei eines vergrößerten
amtlichen Lageplans zu bedienen, ist dabei ratsam. Nicht wie
sonst üblich kann die Erklärung der Parteien, das Eigentum
am Grundstücksteil auf den Bewerber übergehen soll, im
Kaufvertrag abgegeben werden. Vorausgesetzt wird dabei
vielmehr der Vollzug der Teilung des Grundstücks und damit
die rechtliche Existenz des Grundstücks. Nochmals beim Notar
vorsprechen müssen die Parteien also zur Abgabe dieser
Erklärung. Durch die Änderung des § 19 BauGB abgeschafft
wurden, ist mittlerweile die frühere Teilungsgenehmigung,
die sich Gemeinden durch Satzung vorbehalten konnten. Dass
die Grundstücksteilung keine Verhältnisse entstehen lassen
dürfen, die den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
widersprechen, gilt aber nach wie vor. |
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