Immobilienlexikon Teilgrundstück
 
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Teilgrundstück
Der Bauherr kann eine Teilgrundstück beantragen, wenn er sein Eine Fläche, die Teil eines Flurstücks ist und erst durch Teilung dieses Flurstücks im Wege der Vermessung und Eintragung ins Bestandsverzeichnis des Grundbuches zu einem handelbaren eigenen Grundstück wird, ist ein Teilgrundstück. Das Teilgrundstück muss auf einem Lageplan genau durch entsprechende Definition gekennzeichnet werden, damit beim Vermessen am Ort der Wille der Vertragsparteien nachvollzogen werden kann, wenn ein Teilgrundstück Gegenstand eines Kaufvertrages werden soll.

 

 

 

Teilgrundstück

Dieser Lageplan ist gesondert zu signieren und wird Bestandteil des Kaufvertrages. Sich dabei eines vergrößerten amtlichen Lageplans zu bedienen, ist dabei ratsam. Nicht wie sonst üblich kann die Erklärung der Parteien, das Eigentum am Grundstücksteil auf den Bewerber übergehen soll, im Kaufvertrag abgegeben werden. Vorausgesetzt wird dabei vielmehr der Vollzug der Teilung des Grundstücks und damit die rechtliche Existenz des Grundstücks. Nochmals beim Notar vorsprechen müssen die Parteien also zur Abgabe dieser Erklärung. Durch die Änderung des § 19 BauGB abgeschafft wurden, ist mittlerweile die frühere Teilungsgenehmigung, die sich Gemeinden durch Satzung vorbehalten konnten. Dass die Grundstücksteilung keine Verhältnisse entstehen lassen dürfen, die den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widersprechen, gilt aber nach wie vor.

 

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