Immobilienlexikon Teilbaugenehmigung
 
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Teilbaugenehmigung
Der Bauherr kann eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn er sein Bauvorhaben so schnell wie möglich realisieren und nicht erst den Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens abwarten möchte. In einzelne Bauabschnitte wird so das Genehmigungsverfahren gesplittet. Mit einer Teilbaugenehmigung erhält der Bauherr im Unterschied zum Vorbescheid aufgrund der Bauvoranfrage die Erlaubnis für die beantragten Arbeiten sofort mit dem Bau zu beginnen. Abgewogen werden muss das Risiko der Nichtgenehmigung einzelner Bauabschnitte im Hinblick auf die Möglichkeit, die Durchführung von Bauvorhaben, die aus mehreren Gebäuden bestehen, durch Teilbaugenehmigung zu beschleunigen. Abgesichert werden sollte das abschnittsweise Genehmigungsverfahren durch Bauvoranfragen, die sich auf das Gesamtvorhaben beziehen. Zumindest dann, wenn es sich um die Bebauung von ungeplantem Innenbereich handelt.

 

 

 

 

 

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