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Teilbaugenehmigung
Der Bauherr kann eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn er
sein Bauvorhaben so schnell wie möglich realisieren und
nicht erst den Abschluss des gesamten
Baugenehmigungsverfahrens abwarten möchte. In einzelne
Bauabschnitte wird so das Genehmigungsverfahren gesplittet.
Mit einer Teilbaugenehmigung erhält der Bauherr im
Unterschied zum Vorbescheid aufgrund der Bauvoranfrage die
Erlaubnis für die beantragten Arbeiten sofort mit dem Bau zu
beginnen. Abgewogen werden muss das Risiko der
Nichtgenehmigung einzelner Bauabschnitte im Hinblick auf die
Möglichkeit, die Durchführung von Bauvorhaben, die aus
mehreren Gebäuden bestehen, durch Teilbaugenehmigung zu
beschleunigen. Abgesichert werden sollte das abschnittsweise
Genehmigungsverfahren durch Bauvoranfragen, die sich auf das
Gesamtvorhaben beziehen. Zumindest dann, wenn es sich um die
Bebauung von ungeplantem Innenbereich handelt. |
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