Immobilienlexikon Tagesordnung
 
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Tagesordnung
Dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei der Einberufung der Versammlung bezeichnet ist, ist zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich. Beizufügen ist daher der Einladung eine Tagesordnung. Zunächst zu entscheiden, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, dahingehend soll die Tagesordnung den Eigentümern die Möglichkeit geben. Außerdem soll die Gelegenheit verschafft werden, sich vorab über rechtliche Folgen und Inhalt der vorgesehenen Beschlussfassungen zu informieren. Durch den Verwalter (zweckmäßigerweise in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat, wenn ein solcher gewählt wurde) erfolgt die Aufstellung der Tagesordnung für die Wohneigentümerversammlung.

 

 

 

Tagesordnung
Verlangen können einzelne Wohnungseigentümer nur in Ausnahmefällen die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte. Wenn es sich um Angelegenheiten der ordnungsgemäßen Verwaltung handelt, auf die jeder Wohnungseigentümer einen individuellen, auch juristisch durchsetzbaren Anspruch hat, muss der Verwalter diesem Wunsch entsprechen. Diese Beschlüsse sind jedoch nicht unwirksam, wenn in der Versammlung über Angelegenheiten beschlossen wird, die nicht Teil der Tagesordnung waren. Sie bedürfen hingegen der Anfechtung innerhalb der Frist eines Monats, seit Beschlussfassung in der Versammlung. Im Regelfalle für ungültig erklärt werden Beschlüsse über nicht in der Tagesordnung angekündigte Angelegenheiten, wenn eine Anfechtung erfolgt ist.

 

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